Reisen

Ärger im Gepäck: Wenn der Koffer nicht ankommt

Nicht immer verläuft eine Flugreise nach Plan: Das Gepäck kann verloren gehen, beschädigt werden oder verspätet ankommen.

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Ein Urlaub könnte wohl kaum schlechter beginnen. Da steht man ewig am Förderband und mit jeder Runde wird der bange Verdacht zur Sicherheit: Der eigene Koffer ist nicht da. Doch was müssen und können Sie unternehmen, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben?

Geht das aufgegebene Gepäckstück verloren, haben Sie Anspruch auf Entschädigung und Unterstützung seitens der Airline. Was einfach klingt, ist im Dschungel des Reiserechts gar nicht so leicht. Im Montrealer Übereinkommen bzw. im Warschauer Abkommen ist Ihr Anspruch, dass Fluggesellschaften für das Gepäck des Passagiers haften und im Falle des Verlustes oder einer Beschädigung eine Entschädigung zu entrichten ist, gesetzlich geregelt und festgelegt. Doch wie kommen Sie zu Ihrem Recht und worauf müssen Sie achten?

Wie funktioniert’s?

Nur wenn Sie sich an bestimmte Fristen halten, haben Sie Anspruch auf Ersatzleitungen. So muss verspätetes Gepäck innerhalb von 21 Tagen ab Übergabe gemeldet werden, bei einer Beschädigung haben Sie bis zu sieben Tagen nach Erhalt des Gepäcks Zeit. Nach Ablauf dieser Frist besteht keine Haftung mehr. Nach 21 Tagen wird ein nicht eingetroffenes Gepäckstück als verloren eingestuft und Sie können gegenüber der Fluggesellschaft Schadenersatz für den Verlust samt Inhalt fordern. Dazu müssen Inhalt und Wert des Koffers beschrieben werden – je mehr Rechnungen Sie dafür vorlegen können, desto besser.

"Am besten schreiben Sie beim Kofferpacken eine Inventarliste, was Sie alles in den Urlaub mitnehmen. Wertvolle Gegenstände entweder extra versichern oder im Handgepäck mitführen."

Booo

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Der erste Schritt ist bereits am Flughafen zu tun

Ist der eigene Koffer unauffindbar, wenden Sie sich sofort an die Airline, mit der Sie gereist sind. Melden Sie den Vorfall noch am Flughafen mittels des PIR-Formulars, das am Schalter des Gepäckdienstes bzw. am Lost & Found-Schalter erhältlich ist. Bewahren Sie unbedingt eine Kopie als Nachweis über die rechtzeitige Meldung auf.

Die meisten Airlines liefern das verlorene Gepäck, sobald es aufgetaucht ist, gratis nach – andernfalls haben Sie im Falle einer Selbstabholung Anspruch auf die Erstattung der Fahrtkosten zurück zum Flughafen, da die Airline für alle Schäden haftet, die durch die Verspätung entstehen.

Sollten Sie jedoch Ihr Handgepäck verlieren, sind Sie dafür selbst verantwortlich.

Geld zurück bei einer Pauschalreise?

Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, wenden Sie sich bei einem Gepäckverlust an den Reiseveranstalter, denn pro Tag ohne Gepäck steht Ihnen ein finanzieller Ersatz zu. Fehlt Ihr Gepäck während des ganzen Urlaubs, können Sie bis zu 50% des Gesamtreisepreises zurückfordern. Auch dafür ist die unverzügliche Meldung notwendig.

Zudem kann der bezahlte Preis in einigen Fällen nochmals wegen nutzlos angewendeter Urlaubszeit gesenkt werden. Das ist z.B. dann, wenn Sie einen Wanderurlaub planen und die gesamte Ausrüstung im Koffer war.

„Overnight-Kit“

Kommt Ihr Gepäck verspätet an, stellen viele Fluglinien einen „Overnight-Kit“ mit Toilettenartikel zur Verfügung, damit Sie die Zeit bis zum Auftauchen Ihres Gepäcks gut überbrücken können.

Außerdem: Für die Zwischenzeit ist es möglich, die wichtigsten Utensilien nachzukaufen, die dann von der Airline erstattet werden. Schlagen Sie beim Einkauf aber nicht über die Stränge (Höchstgrenze 1300 Euro) und heben Sie alle Rechnungen auf.

Falls Ihr Koffer verloren geht, nehmen Sie am besten ein paar Outfits im Handgepäck mit. Sicher ist sicher und so stehen Sie nicht ohne etwas da.

Booo

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Zusatzversicherung für wertvolles Gepäck

Wenn Sie mit wertvollem Gepäck unterwegs sind, sollten Sie dieses vorher extra versichern, bzw. im Handgepäck mit sich führen, denn sonst ist die verschuldensabhängige Haftung der Fluglinie auf etwa 1.300 Euro begrenzt. Diese Obergrenze entfällt nur bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung durch die Fluglinie.

Service wird bei TUI Österreich groß geschrieben

TUI Service

Davon konnte sich in dieser Woche eine Reisegruppe aus Murau ein Bild machen: Die 23 Gäste waren von ihrem einwöchigen Griechenlandurlaub von Kreta nach Graz zurückgeflogen. Die Airline, mit der sie unterwegs waren, hatte kürzlich Insolvenz angemeldet, den Flugbetrieb jedoch aufrechterhalten.

In Graz angekommen, fehlte jede Spur von den Koffern sämtlicher Passagiere des Kreta-Fliegers. Am Lost&Found-Schalter bestätigte sich der Verdacht der Murauer Reisegruppe: Ihr Gepäck hatte den Urlaub auf Kreta unfreiwillig verlängert. „In einem solchen Fall liegt es in der Verantwortung der Airline, den Gästen ihr verlorenes Gepäck bis an die Haustür zu liefern“, erklärt Sabine Steiner, Leiterin Gruppenreisen der TUI Österreich. Da diese aufgrund der Insolvenz ihrer Pflicht jedoch nicht nachkam und die Gäste ihr Gepäck am Flughafen hätten abholen müssen, sprangen die Mitarbeiter der TUI-Flughafenstation Graz ein.

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