Politik

Beitragsfreie Ferienbetreuung für alle Kinder im Burgenland

Im Burgenland ist in diesem Sommer die beitragsfreie Betreuing aller Kinder bis 14 Jahren gesichert. Für die notwendige Sicherheit wurde ein Regelwerk erstellt.

Siegendorf - Landesrätin Daniela Winkler und Schulkinder

Im heurigen Sommer es aufgrund des neuen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes im Burgenland erstmals eine flächendeckende Ferienbetreuung für Kinder bis 14 Jahren. Bei entsprechendem Bedarf organisieren die Gemeinden eine Kinderbetreuung, die vom Land Burgenland gefördert wird. Bildungs- und Familienlandesrätin Daniela Winkler informierte in einer Pressekonferenz in der Mittelschule Siegendorf mit Bürgermeister Rainer Porics und Direktorin Rita Stenger, unter welchen Voraussetzungen die Betreuung stattfindet und welche Corona-bedingten Maßnahmen einzuhalten sind. Dazu wurde ein eigenes Regelwerk erstellt.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist dem Land Burgenland besonders wichtig

Diese Maßnahme reiht sich in zahlreiche familienfreundliche Aktionen ein, welche das Burgenland schon bisher viel für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie initiiert hat, betont Winkler, etwa die Einführung des Gratiskindergartens im Jahr 2019. „Mit dem neuen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz haben wir zugleich die rechtliche Grundlage für eine flächendeckende Ferienbetreuung geschaffen“, so Winkler. „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde im Burgenland zur gelebten Praxis gemacht. Und das alles ist lange vorher passiert, bevor uns das Corona-Virus mit den damit verbundenen Maßnahmen einen völlig veränderten Alltag beschert hat.“

Ferienbetreuung in Kinderkrippen und Kindergärten für Eltern beitragsfrei

Für Familien und ist die Kinderbetreuung in Ferienzeiten jedes Jahr eine große Herausforderung. Die Corona-Krise verschärft die Lage zusätzlich, da viele Eltern in der Lockdown-Phase bereit ihren Urlaub aufgebraucht haben. Winkler: „Teilweise haben Erziehende aufgrund der Situation an ihren Arbeitsstätten das Urlaubskontingent verbrauchen müssen oder sind gefordert, in den Sommermonaten oder der als Urlaub geplanten Zeit zu arbeiten. Dann stellt sich natürlich die Frage, wer sich um die Kinder kümmert.“

Im Burgenland bieten die Gemeinden daher für die Kinder von 0 bis 14 Jahren beziehungsweise bis zum Ende der Schulpflicht eine Ferienbetreuung an.Kindergärten und Kinderkrippen werden bei einem Bedarf für vier Kinder auch während der Schulferien geöffnet.

Kinder im schulpflichtigen Alter von 6-14 Jahren können bis zu einer bestimmten Anzahl im Kindergarten mitbetreut werden, wobei aber grundsätzlich für jedes schulpflichtige Kind bei entsprechendem Bedarf eine Betreuung anzubieten ist. Die Gemeinden können die Ferienbetreuung selbst übernehmen oder an Vereine oder Organisationen übertragen. Die Betreuung in den Kindergärten und Kinderkrippen ist für Eltern beitragsfrei. Das Land Burgenland investiert dafür insgesamt rund 32 Millionen Euro.

Bis zu 450 Euro Förderung pro Gruppe und Woche

Die Betreuung der schulpflichtigen Kinder wird vom Land pro Gruppe und Woche mit bis zu 350 Euro gefördert. Die Betreuung wird von den Gemeinden organisiert, wobei diese auch auf Vereine oder Institutionen zurückgreifen können. Eine Gruppe darf maximal 20 Kinder umfassen. Erfolgt die Betreuung gemeindeübergreifend, erhöht sich der Betrag auf 450 Euro.
Die Kosten sind gedeckelt. Es darf pro Kind und Woche ein Betreuungsbeitrag von höchstens 30 Euro eingehoben werden. Zusatzleistungen für Ausflüge, Essen und dgl. können extra verrechnet werden. Ziel ist aber ein möglichst beitragsfreies Angebot.

Neue Corona-Regeln müssen eingehalten werden

„Ich bin sehr froh darüber, dass die Corona-Maßnahmen letztendlich für die Ferienbetreuung und Feriencamps soweit gelockert wurden, dass diese stattfinden können“, erklärt Winkler. Zu beachten sei, dass Feriencamps und außerschulische Jugendarbeit als Veranstaltungen gelten.
Die wichtigsten Schutzmaßnahmen sind:

  • Betreuung in Kleingruppen, pro Gruppe sind höchstens 20 Kinder erlaubt
  • Mindestabstand unter den Gruppen und auf Minimum beschränkter Kontakt
  • Interaktion in den Gruppen auf Mindestmaß reduzieren

Bei einer Veranstaltung von mehr als 100 Personen ist eine zentrale Voraussetzung die Bestellung eines COVID-19 Beauftragten und ein Präventionskonzept, das vom Veranstalter erstellt und mit folgenden Punkten umgesetzt werden muss:

  • Schulung der Betreuer (Maßnahmen und Hygieneregeln, mögliche Symptome, altersentsprechende Aufklärung …)
  • Spezifische Hygienemaßnahmen (Reinigung, Raumhygiene, spezielle Empfehlungen …)
  • Organisatorische Maßnahmen (Gliederung in Kleingruppen, Zuweisen von Sitz- und Schlafplätzen, Emfangs-, Administrations-, Sanitär-, Kantinenbereich und Schlafräume definieren und Einteilung vornehmen, Steuerung der Teilnehmer- und Besucherströme etc.)
  • Aktivitäten soweit als möglich im Freien
  • Nächtigungen (nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebender Personen) in Schlaflager oder Gemeinschaftsräumen mit 1,5 m Mindestabstand oder andere Schutzmaßnahmen – Zeltlager sind erlaubt!
  • Verhalten bei Auftreten von Verdachtsfällen (Informationskette, Verständigungen, Kontaktpersonen mit Daten festhalten …)
  • Hinweisschilder und Information an Eltern

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