E-Scooter fahren nur am Radweg und mit Helm
Kommentar von Sebastian Obrecht, MA ARBÖ-Pressesprecher
Das Fahrrad oder der E-Scooter ist besonders für ältere Schulkinder ein beliebtes Fortbewegungsmittel, um den Schulweg zurück zu legen. Die jungen Verkehrsteilnehmer, aber auch die Eltern, sollten dabei wissen, was erlaubt ist und worauf die Kids zu achten haben. Die wichtigsten Regelungen:
Für E-Scooter gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für das Fahrrad. Demnach dürfen diese elektrisch betriebenen Roller im Gegensatz zum Scooter ohne Antrieb nur am Radweg, Mehrzweckstreifen oder auf der Straße benutzt werden. Kinder sind bis zum 12. Lebensjahr verpflichtet, einen Helm zu tragen. Erlaubt ist die Benützung eines E-Scooters ohne Aufsichtsperson (Mindestalter: 16 Jahre) ab dem 12. Geburtstag, oder wenn das Kind mindestens neun Jahre alt und im Besitz eines Fahrradausweises ist.
Für das Fahrrad gelten die identen Regelungen wie für E-Scooter.
Wir empfehlen jedenfalls, dass Eltern und Kinder gemeinsam den sichersten Fahrweg definieren und insbesondere Gefahrenquellen im Kreuzungsbereich gemeinsam erarbeiten und definieren. Außerdem sollte auch mit dem E-Scooter stets ausreichend Zeit für die Fahrt in die Schule eingeplant werden, damit der Schulweg stets sicher zurückgelegt werden kann.
Sebastian Obrecht, MA
ARBÖ-Pressesprecher
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