Politik

Grazer Gasteltern für ukrainische Flüchtlingskinder gesucht!

Die Stadt Graz sucht Gasteltern / Pflegepersonen in Graz, denen das Familienleben sehr wichtig ist und die bereit sind, geflüchteten ukrainischen Kindern Schutz und Geborgenheit und ein vorübergehendes Zuhause zur Verfügung zu stellen.

Marija Kanizaj_a_900

Da derzeit noch überhaupt nicht abschätzbar ist, wie lange die Kinder Schutz in Österreich brauchen werden, sucht die Stadt Graz Gasteltern / Pflegepersonen, die Kinder jedenfalls 90 Tage lang aufnehmen möchten und im Idealfall auch zu einer längeren Aufnahme bereit sind.

Voraussetzungen für die Aufnahme eines Kindes

  • Wohnsitz in Graz
  • Ausreichend und adäquater Wohnraum
  • Höchstalter: 60 Jahre (je nach Alter des unterzubringenden Kindes)
  • Eine gesicherte finanzielle Existenz
  • Offenheit, Interesse und Sensibilität für die Aufnahme eines Kindes aus einer anderen Herkunftskultur mit einer anderen Erstsprache
  • Belastbarkeit für die Begleitung eines Kindes, welches besonders viel Zeit, Aufmerksamkeit und Unterstützung braucht
  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit pädagogischen Themen und Fluchterfahrungen
  • Bereitschaft zur Übernahme von Pflege und Erziehung für das Kind, wobei das Land Steiermark, vertreten durch die Stadt Graz, weiterhin der Obsorgeträger bleibt
  • Grundsätzliche Bereitschaft zur dauerhaften Aufnahme des Kindes in der Familie als Pflegeverhältnis im Rahmen der vollen Erziehung, sofern die Minderjährigen nach 90 Tagen nicht in ihre Heimat zurückkehren können oder in andere Unterbringungsmöglichkeiten wechseln
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe Graz und anderen Einrichtungen wie z. B. für Aus- und Fortbildungszwecke und Unterstützungsangebote

Hier können sich InteressentInnen melden

Wenn Sie diese Voraussetzungen mitbringen und sich vorstellen können, ein oder mehrere Kinder (Geschwisterreihe) bei sich aufzunehmen, übermitteln Sie uns bitte mittels e-gov-Formular „Gasteltern“ folgende Informationen bzw. Unterlagen:

  • Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail- Adresse der potentiellen Gasteltern(-teile) sowie Namen, Geburtsdatum und Beziehungsverhältnis zum Gasteltern(-teil) von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
  • Ärztliches Attest vom Hausarzt/von der Hausärztin von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, ob Sucht, schwere chronische oder psychische Erkrankungen oder andere Auffälligkeiten vorliegen
  • Kurzbeschreibung Ihrer Lebenssituation (Beruf, Familienstand, Wohnsituation, Anzahl der Kinder etc.)
  • Einkommensnachweis oder schriftliche Selbstauskunft über die finanziellen Verhältnisse

Die Stadt Graz führt zeitgleich zum Nachweis Ihrer Unbescholtenheit Abfragen aus Strafregister-, Sexualstraftäterdatei- und Gewaltschutzdatei sowie zum Nachweis Ihrer Wohnsitzadresse aus dem Melderegister für alle im gemeinsamen Haushalt befindlichen Personen durch.

Nach positivem Ergebnis der Überprüfung aller Unterlagen führt die Sozialarbeit bei Ihnen einen Hausbesuch durch und trifft eine vorläufige Einschätzung Ihrer persönlichen Eignung als Gasteltern(-teil).

Zeitnahe wird ein Schulungsnachmittag für Gasteltern / Pflegepersonen angeboten, an dem Sie die wichtigsten rechtlichen und fachlichen Informationen für die Aufnahme eines ukrainischen Flüchtlingskindes erhalten und über Unterstützungs- und Beratungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe informiert werden.

Pflegekindergeld für Gasteltern

Grundsätzlich erhalten Sie, sobald das Kind/die Kinder bei Ihnen untergebracht ist/sind, eine Aufwandsentschädigung in Höhe des steirischen Pflegekindergeldes (für Kinder unter 12 Jahren 515 Euro und über 12 Jahren 566 Euro pro Monat und eine einmalige Erstausstattungspauschale in der Höhe von 515 Euro).

Sollten Sie allerdings keine Erstausstattung benötigen bzw. vorübergehend bereit sein, ein Kind unentgeltlich aufzunehmen, ersuchen wir Sie, dies in Ihrer Kurzbeschreibung bekannt zu geben.

Wenn Sie noch fragen haben:

Amt für Jugend und Familie | Pflegekinderdienst
Vinzenz-Muchitsch-Straße 6b / EG, 8020 Graz

Tel.: +43 316 872-3060
E-Mail: pflegekinderdienst@stadt.graz.at

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, von 8 bis 15 Uhr

Parteienverkehr: ausschließlich nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der Sicherheits-Maßnahmen

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