Coronavirus

Harter Lockdown mit Schulschließung kommt

Das Worst Case-Szenario für Österreichs Familien ist eingetreten: Ab Dienstag, 17.11. gilt in ganz Österreich ein harter Lockdown mit der Schließung aller Schulen. Das Land bleibt bis 6. Dezember geschlossen.

Mädchen mit Notebook

Ab kommenden Dienstag, 17.11., werden die CoV-Maßnahmen durch die Bundesregierung drastisch verschärft. Die Ausgangsbeschränkungen werden rund um die Uhr gelten. Geschäfte müssen schließen, ausgenommen sind nur Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Trafiken, Banken, Tankstellen, Handyshops, Abfallentsorger, Fahrrad- und KfZ-Werkstätten und die Post. Auch alle Schulen und Kindergärten werden geschlossen. Damit soll die explodierende Zahl an Infektionen an Covid-19 in Österreich gestoppt werden. Für viele Eltern bedeutet das eine enorme zusätzliche Belastung.

Ein ganzes Land muss zuhause bleiben

Die sozialen Kontakte müssen nahezu auf Null gebracht werden. Konkret heißt dass, das abseits der eigenen Haushaltszugehörigen einzelne engste Angehörige oder einzelne wichtige Bezugspersonen treffen darf. Ebenfalls schließen müssen alle persönlichen Dienstleister, etwa Friseure, Kosmetiksalons oder Masseure. Unternehmen sollen, so die Regierung, wo es möglich ist aus Homeoffice umgestellt werden. Die Öffnungszeiten bei oben genannten Betrieben bleiben auf 6.00 bis 19.00 Uhr beschränkt.

Kinderbetreuung an Kindergärten und Schulen sind weiter möglich

Alle Schulstufen werden auf Fernunterricht umgestellt. Es werden aber, so Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) „die Kindergärten und Schulen für die, die sie brauchen, offenbleiben“. Unterricht wird es allerdings keinen geben, die Kinder würden aber beim Lernen unterstützt werden. Am 7. Dezember sollen die Pflichtschulen und der Handel wieder geöffnet werden, für die Oberstufen gilt weiterhin Homeschooling.

Die neuen Coronaregeln im Detail

  • Dauer:
    Die Maßnahmen gelten von 17. November bis (vorerst) 6. Dezember 2020
  • Ausgangsbeschränkungen:
    Die eigenen vier Wände darf man nach wie vor rund um die Uhr verlassen, allerdings nur bei bestimmten Gründen. Dazu zählen die Fahrt in die Arbeit, der Einkauf von Grundgütern, etwa Lebensmittel oder Medikamente und der Gang zum Arzt. Der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung ist gestattet, das wären etwa Spaziergänge oder die Joggingrunde. Auch die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, der Gang zum Friedhof, der Besuch religiöser Einrichtungen oder die Versorgung von Tieren ist weiterhin erlaubt. Und raus darf man zur Abwendung von unmittelbaren Gefahren für Leib, Leben und Eigentum.
  • Kontaktbeschränkungen:
    Außerhalb des Haushaltes darf man nur mehr Kontakt mit dem Lebenspartner/der Lebenspartnerin halten, so man nicht im gleichen Haushalt wohnt, sowie zu einzelnen engsten Angehörigen und einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird. In der Realität bedeutet dass, dass man nie mehr als eine haushaltsfremde Person treffen darf.
  • Abstandsregeln & Maskenpflicht:
    Die Ein-Meter-Abstandsregel („Baby-Elefant“) im öffentlichen Raum zu nicht haushaltszugehörigen Personen bleibt weiterhin aufrecht. In geschlossenen öffentlichen Räumen gilt weiterhin die Pflicht, einen Mundnasenschutz zu tragen. Davon ausgenommen sind weiterhin Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.
  • Handel, Gastronomie & Dienstleistungen:
    Der Handel wird bis auf Ausnahmen geschlossen. Weiter geöffnet dürfen folgende Geschäfte haben: Lebensmittelhandel, Gesundheitsbereich, Agrar- und Tierfutterhandel, Tankstellen, Banken, Post, Handyshops, Trafiken, Abfallentsorger und Fahrrad- und KfZ-Werkstätten. Deren Öffnungszeiten bleiben auf 6.00 bis 19.00 Uhr limitiert.
    Die gesamte Gastronomie bleibt geschlossen, die Abholung von Speisen und Getränken ist allerdings zwischen 6.00 und 19.00 Uhr gestattet. Lieferservices bleiben rund um die Uhr erlaubt. Persönliche Dienstleister wie Friseure, Masseure oder Kosmetiksalon bleiben geschlossen.
  • Schulen und Kindergärten:
    Alle Schulen wechseln komplett in den Fernunterricht. In den Schulen wird es aber nach wie vor Kinderbetreuung für jene Kinder geben, für die eine Betreuung tagsüber notwendig ist. Das gilt auch für die Kindergärten.
  • Veranstaltungen & Tourismus:
    Veranstaltungen bleiben weiterhin nahezu komplett untersagt, ausgenommen sind Demonstrationen, religiöse sowie Partei- und Politikveranstaltungen.
    Alle Hotels und Beherbergungsbetriebe bleiben für touristische Zwecke geschlossen, Ausnahmen gibt es etwa für Geschäftsreisende.
  • Sport & Freizeit:
    Sämtliche Sportanlagen für Amateursportlerinnen und -sportler werden gesperrt, auch wenn es sich um Sportarten ohne direkten Körperkontakt handelt. Individual- und Freizeitsport bleiben erlaubt, wenn es dabei zu keinem Körperkontakt kommt. (Fußballspiele sind etwa verboten). Der Profibereich bleibt in allen Sportarten aufrecht.
  • Am Arbeitsplatz:
    Wo es möglich ist, sollen die Arbeitnehmer*innen ins Homeoffice. Sind am Arbeitsplatz weder der Einmeterabstand noch andere Schutzmaßnahmen möglich, ist das Tragen eines Mundnasenschutzes verpflichtend.
  • Spitäler, Alters- und Pflegeheime:
    In Spitälern ist nur noch ein Besuch pro Woche und Patient*in möglich. Schwangere dürfen vor und nach der Geburt von einer Person begleitet werden, Minderjährige und unterstützungsbedürftige Personen von zwei Begleitpersonen. Mitarbeiter*innen müssen einmal pro Woche einen Coronavirus-Test machen.  auch in Pflegeeinrichtungen ist nur ein Besuch pro Patient*in möglich.
  • Begräbnisse & Religionsausübung:
    An Begräbnissen dürfen wie bisher maximal 50 Personen teilnehmen, dabei gilt die Mindestanstandsregel von einem Meter und die Mundnasenschutz-Tragepflicht. In Innenräumen von Religionsgemeinschaften muss ein Mundnasenschutz getragen werden.

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