Wohnen

Haushaltsversicherung für Familien: Das Risiko fest im Griff

Kinder sind Abenteuer pur. Doch manchmal wird aus Spiel bitterer Ernst, wenn zum Beispiel durch dumme Missgeschicke Wohnungen unter Wasser gesetzt werden. Eine Haushaltsversicherung schützt.

Der neunjährige Johannes liebt Action und Sport. Zu Ostern hat er einen neuen Roller bekommen, mit dem er gerne vor dem Haus Wettrennen mit seinen Freunden veranstaltet. Doch beim letzten Rennen ging was schief. Er kollidierte mit seiner Schwester Lea und krachte dabei in ein parkendes Auto. Er hat nur eine kleine Schramme am Knie, und dank eines Helms gab auch keine gröberen Blessuren am Kopf. Aber das Auto war leider beschädigt. Ein Lexus-SUV hatte eine große Schramme im Lack, und die Tür hatte eine Beule. Der Schaden belief sich auf über 4.000 Euro.

Haushalstversicherung ist Pflicht

Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit passiert alle drei bis vier Minuten ein Unfall mit einem Kind oder Jugendlichen, bei dem sich das Kind sogar selbst verletzt und ärztlich behandelt werden muss. Statistisch nicht mal erfasst sind die Fälle, bei denen Kindern zum Glück nur Sachschäden bei fremden Gütern anrichten. Aber das passiert häufiger, als
man glauben mag. Kinder und Jugendliche sind sorglos und können die Gefahr oft nicht richtig einschätzen, weshalb es auch so wichtig ist, sie gut vor möglichen Risiken zu schützen. Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen Versicherung: „Bei beinahe jeder alltäglichen Aktivität kann es zu Schadensfällen kommen, für die dann das Kind beziehungsweise dessen Eltern einzustehen haben. Oft reicht nur ein kleiner Moment der Unachtsamkeit, der große Folgen nach sich ziehen kann. Auch muss es sich hierbei im Endeffekt nicht immer um begründete Schadensersatzansprüche handeln. Auch die Abwehr ungerechtfertigter Schadensersatzsprüche kann viel Geld und Zeit in Anspruch nehmen.“

Aber welche Versicherung schützt hier vor den Folgen? Es ist die oft unterschätzte Haushaltsversicherung. Leider glauben viele Menschen, dass die Haushaltsversicherung nur Hab und Gut in einem Haushalt vor Feuer-, Wasser- und Einbruchsschäden schützt, aber in Österreich inkludiert diese auch eine Haftpflichtversicherung. Andreas Kößl, Vorstand Sachversicherung Uniqa Österreich: „Grundsätzlich deckt die private Haftpflichtversicherung alle Arten von Schadenersatzverpflichtungen, die man anderen als Privatperson zufügt.“

Sind Kinder haftbar?

Laut Gesetz haften Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht für die Schäden, die sie verursachen. Die Begründung des Gesetzgebers dafür ist: Kindern fehlt die nötige Einsicht für ihr entsprechendes Fehlverhalten, weshalb ihnen kein Verschulden zur Last gelegt werden kann. Aber so einfach ist es letztendlich nicht, und wie immer gibt es auch viele Ausnahmen von der Regel. Wenn Eltern beispielsweise ihrem zehnjährigen Kind erlauben, unbeaufsichtigt mit einem Fahrrad auf der Straße zu fahren, oder ihren Kindern gefährliches Spielzeug wie etwa Steinschleudern, Luftdruckgewehre und ähnliches ohne Kontrolle überlassen, dann kann es für die Eltern teuer werden. „Eltern haften für Ihre Kinder. Wenn diese etwas kaputt machen oder jemanden verletzen, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde“, so Uniqa-Vorstand Kößl. Vor Gericht wurden schon unzählige Prozesse ausgetragen, wann Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Doch grundsätzlich wird bei der Beurteilung der Aufsichtspflicht auf das Alter, die Eigenschaften sowie die Entwicklung des Kindes Rücksicht genommen. Eine Dauerüberwachung des Kindes auf Schritt und Tritt wird aber nicht erwartet.

Andreas Kößl, Vorstand Uniqa Österreich

„Eltern haften für ihre Kinder, wenn diese etwas kaputtmachen oder jemanden verletzen.“

Was zählt bei der Haftpflichtversicherung?

Zuerst sollte geprüft werden, ob die private Haftpflichtversicherung in der Haushaltsversicherung inkludiert ist. Das ist in Österreich nämlich der Fall. Uniqa-Vorstand Kößl: „Dann sollten die Altersgrenzen der mitversicherten Personen angesehen werden. Bei Uniqa sind Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben, bis zu ihrem 30. Lebensjahr automatisch mitversichert.“ Auch den Deckungsumfang und, damit verbunden, die Mitversicherung von möglichen Deckungserweiterungen sollte man prüfen. „Zudem sollte man auch einen Blick darauf werfen, wo die Versicherung gilt. Zum Beispiel sollten Schäden im Urlaub oder auch Schulwochen im Ausland mitversichert sein“, so Wiener-Städtische-Vorstandsdirektorin Wendler. Auch sollte man beim Deckungsvolumen nicht sparen. Uniqa-Vorstand Kößl: „Deckungssummen unter einer Million Euro sind fahrlässig und werden nur noch selten in Österreich angeboten. Ratsam sind auf jeden Fall Deckungssummen von über zwei Millionen Euro.“

Was kostet eine Haftpflichtversicherung?

Doris Wendler, Vorstandsdirektorin Wiener Städtische

„Es sollten Schäden im Urlaub oder auch Schulwochen im Ausland mitversichert sein.“

Wiener-Städtische-Vorstandsdirektorin Wendler: „Bevor man eine Versicherung abschließt, sollte man sich besonders als Familie immer beraten lassen, um ein maßgeschneidertes Versicherungspaket zu bekommen.“ Aber schon ein einfaches Beispiel zeigt, dass eine vernünftige Haushaltsversicherung mit einem Haftpflichtschutz für die ganze Familie nicht teuer sein muss. Bei einer 100-Quadratmeter-Wohnung in Wien mit einer inkludierten Haftpflichtversicherung, die grobe Fahrlässigkeit mit einschließt, muss man bei der Uniqa 19,24 Euro monatlich berappen.
Bei der Wiener Städtischen fallen für eine Premium Haushaltsversicherung, die eine Haftpflichtdeckung bis zu drei Millionen Euro beinhaltet, 33 Euro monatlich an. Beträge, die leistbar sind und Eltern gut schlafen lassen.

Nicht alles ist versichert

Wann zahlt die Haushaltsversicherung aus der Haftpflichtdeckung, und wann muss man den Schaden selbst bezahlen?

Beispiele, wann die Haushaltsversicherung zahlt:

  • Bei einer Familienausfahrt mit dem Fahrrad verliert eines der Kinder die Kontrolle über das Fahrrad und beschädigt ein geparktes Auto
  • In der Früh beim zur Schnellbahn Eilen stößt das Kind mit seinem Tretroller unabsichtlich eine ältere gebrechliche Person nieder und verletzt diese unglücklicherweise schwer.
  • Eine Familie ist zu Besuch bei Freunden. Das vierjährige Kind verschüttet auf einer teuren hellen Couch Kirschsaft, und der Stoff ist unwiderruflich eingefärbt.
  • Eine Familie muss dringend weg, und jemand aus der Familie lässt das Badewasser laufen. Die Badewanne läuft über und die eigene Wohnung, sowie die Wohnung darunter sind
    überschwemmt. Der Schaden ist gedeckt, wenn grobe Fahrlässigkeit bei Abschluss der Versicherungspolizze mit eingeschlossen wurde.

Beispiele, wann die Haushaltsversicherung nicht bezahlt:

  • Beim Aussteigen aus dem Auto öffnet eines der Kinder die Autotür zu weit und beschädigt ein danebenstehendes Auto. Die Schäden an beiden Autos sind nicht gedeckt, denn Schäden aus der Haltung und Verwendung von Kfz sind in der Haftpflicht nicht versichert, hier würde die Kfz-Haftpflicht für den Fremdschaden greifen.
  • Zuhause wird im Zuge der Projektarbeit unabsichtlich ein Glas Wasser umgestoßen. Dadurch wird der danebenstehende und von der Schule gemietete Laptop beschädigt. Auch dieser Schaden ist meist nicht gedeckt, denn viele Versicherer bieten keine Haftpflichtdeckung für gemietete, geleaste, entliehene, gepachtete oder in Verwahrung genommene Sachen.
  • Einem Kind rutscht Papas Handy aus der Hand, und es fällt in die Toilette. Auch dieser Schaden wird nicht von der Versicherung übernommen, denn es handelt sich um einen Eigenschaden, denn der Vater ist der Versicherungsnehmer, das Kind ist mitversichert.

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