Wohnen

Mit 1. Juli 2020 startete neuer Wohnbonus für Alleinerziehende

Pünktlich zum 5. Jahrestag des Wiener Wohn-Tickets wurde der Wohnbedarfsgrund „Alleinerziehend“ eingeführt, denn die Zahl der Alleinerziehenden wächst.

Die absolute Zahl der Alleinerziehenden in Wien wächst. 2004 gab es 68.000 AlleinerzieherInnen in unserer Stadt, 2018 waren es schon 82.000. Tendenz steigend. Um auf die Wohnbedürfnisse dieser wachsenden Gruppe noch besser eingehen zu können, führte die Stadt Wien mit 1. Juli die Kategorie „Alleinerziehend“ als Kriterium für die Vergabe von geförderten Wohnungen ein. Alleinerziehende, die in keinem eigenen Mietverhältnis stehen und keine Eigentumswohnung besitzen, erhalten ab 1. Juli deutlich leichter Zutritt zum Gemeindebau und ins günstige Segment der geförderten Wohnungen. Damit unterstützt die Stadt Wien die Gruppe der Alleinerziehenden, die besonders auf leistbaren und geförderten Wohnraum angewiesen ist, noch besser.

Wer gewisse Grundvoraussetzungen wie etwa Alter, Hauptwohnsitz, Staatsbürgerschaft und Einkommen erfüllt, hat Anspruch auf das Wiener Wohn-Ticket und erhält damit eine Eintrittskarte in die Welt der geförderten Wohnungen in Wien.
Wer aber darüber hinaus „begründeten Wohnbedarf“ nachweisen kann, bekommt auch Zutritt zu den 220.000 Gemeindewohnungen und zum günstigen Segment an geförderten Wohnungen (SMART-Wohnungen, Wohnungen mit Superförderung oder Wohnungen mit einem Eigenmittelanteil unter 10.000 Euro).

Als „begründeter Wohnbedarf“ galt bisher:

„JungwienerIn“,
• „Überbelag“,
• „Altersbedingter Wohnbedarf“,
• „Krankheitsbedingter Wohnbedarf“ und
• „RollstuhlfahrerIn bzw. barrierefreier Wohnbedarf“.

Diese Liste wurde nun um den Punkt „Alleinerziehend“ erweitert. Voraussetzung ist, dass der/die Interessent/in bei der Antragstellung weder ein alleiniges Hauptmietverhältnis hat noch eine Eigentumswohnung besitzt. Kinder, die im selben Haushalt mit der oder dem Alleinerziehenden leben, werden bis zum vollendeten 18. Lebensjahr angerechnet. Dieser große Reformschritt ist eine wichtige Weiterentwicklung des Wiener Wohn-Tickets. Seit fünf Jahren ist das Wiener Wohn-Ticket der Wohnberatung Wien die Eintrittskarte in das große Angebot der städtisch geförderten Wohnungen und Gemeindewohnungen.

Erfolgsmodell Wiener Wohn-Ticket: einfacher zur Wunschwohnung

Das Wiener Wohn-Ticket ist ein Erfolgsmodell. Heuer wurden bereits 41.256 Tickets (Stand Juli 2020) ausgestellt. Die Wohnberatung Wien setzt stark auf persönliche Beratung, der digitale Weg zum Wiener Wohn-Ticket ist jedoch stark im Kommen: 40 Prozent der Tickets seit 2015 wurden bereits online ausgestellt. Bei Erfüllung der Grundvoraussetzungen erhält der/die AntragstellerIn das Wiener Wohn-Ticket und kann mit der Wohnungssuche auf www.wohnberatung-wien.at beginnen.

Wohnberatung Wien: Drehscheibe für die Wohnungssuche

Die Wohnberatung Wien bietet in ihrer Zentrale in der Guglgasse 7-9 im 3. Bezirk Information und Beratung zu allen Fragen rund ums geförderte Wohnen, um Gemeindewohnungen, SMART-Wohnungen, gefördert sanierte Wohnungen sowie Finanzierungsmöglichkeiten. Das vor fünfeinhalb Jahren gegründete Joint Venture von Wohnservice Wien und der Wiener Wohnen Kundenservice GmbH berät hier durchschnittlich 1.450 KundInnen pro Woche bzw. 75.240 KundInnen im gesamten Jahr (2019). Die individuelle Beratung der Wohnungssuchenden erfordert vor allem kompetente und empathische MitarbeiterInnen, die neben persönlichen auch telefonische (2019: 156.000) und schriftliche (2019: 42.000) Anfragen beantworten.

Die Website www.wohnberatung-wien.at erfreut sich außerordentlicher Beliebtheit, im Jahr 2019 verzeichnete sie rund 2,7 Millionen Zugriffe. Online können WienerInnen sich hier für das Wiener Wohn-Ticket registrieren und dann ihren persönlichen Kriterien entsprechend nach geförderten Wohnungen und seit Kurzem auch selbst nach Gemeindewohnungen suchen. Alleinerziehenden in akuter Wohnraumnot wurde schon bisher bei der Beschaffung von Wohnraum geholfen. Und die Stadt plant bei allen größeren, geförderten Neubauprojekten flexible Wohnformen für Alleinerziehende mit. Die neue Regelung zum Wohnbedarfsgrund „Alleinerziehend“ ab 1. Juli, bringt für Alleinerziehende in Wien noch einmal eine massive Verbesserung bei der Suche nach einer leistbaren und lebenswerten Wohnung.

Weiterführende Informationen unter www.wohnberatung-wien.at

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