Politik

Neustart für Änderung der Sozialhilfe

Die Österreichische Liga für Kinder- und Jugendgesundheit begrüßt die Aufhebung einzelner Kernpunkte der „Sozialhilfe neu“ durch den VfGH und hofft auf mehr Gerechtigkeit durch die neue Bundesregierung.

Kind sitzt traurig am Boden

Die Österreichische Liga für Kinder- und Jugendgesundheit (Kinderliga) sieht im vor Weihnachten ergangenen Urteil des Verfassungsgerichtshofes zur „Sozialhilfe neu“ eine Bestätigung ihrer vehementen Kritik am Konzept der „Sozialhilfe neu“, die kinderreiche Familien, und hier besonders AlleinerzieherInnen, schlechter stellt. Die Kinderliga sieht in den noch von der türkis-blauen Regierung geplanten Maßnahmen einen klaren Verstoß gegen die Menschenrechte sowie gegen das der UN Kinderrechtskonvention zugrunde liegende Kindeswohl-Prinzip:

  • Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden – dies gilt in der Familie genauso wie für staatliches Handeln.

Der VfGH spricht in Bezug auf die gestaffelten Höchstätze der Sozialhilfeleistung von einer „sachlich nicht gerechtfertigten und daher verfassungswidrigen Schlechterstellung von Mehrkindfamilien“. Das Grundsatzgesetz sieht vor, dass der Höchstsatz für das erste Kind 25 Prozent, für das zweite Kind 15 Prozent und für das dritte und jedes weitere Kind fünf Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes beträgt. Im Entscheid des VfGH heißt es, dass diese Regelung dazu führen könne, „dass der notwendige Lebensunterhalt bei Mehrkindfamilien nicht mehr gewährleistet ist“.

Armut macht physisch und psychisch krank

Kinder aus sozial benachteiligten Familien, die von klein auf Unterstützung erfahren und Chancengerechtigkeit im Hinblick auf Bildung, Gesundheit und soziale Teilhabe erleben, haben wesentlich größere Chancen, als Erwachsene ihren Platz in der Gesellschaft zu finden, einem Beruf nachzugehen und somit zu Nettozahlern für das Sozialsystem zu werden. „Jedes Kind bzw. Jugendlicher, der von der Gesellschaft zurückgelassen wird und als Erwachsener nicht Fuß fassen kann, kostet laut einer Erhebung des Vorarlberger Rechnungshofes dem Staat im Laufe seines Lebens rd. zwei Million Euro an Folgekosten“, weiß Dr. Christoph Hackspiel, Präsident der Österreichischen Liga für Kinder- und Jugendgesundheit.

Die Österreichische Kinderliga sieht im Entscheid des VfGH im Hinblick auf die Sozialhilfe neu ein wichtiges Signal und eine Bestätigung ihrer Appelle. „Wir werden auch weiterhin nicht müde, für das Wohl aller Kinder einzutreten und warnen vor zunehmendem individuellen Leid sowie enormen volkswirtschaftlichen Folgebelastungen“, so Culen und hofft, dass die Appelle der Kinderliga bei der neuen Regierung ankommen.

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