Coronavirus

Schnupfen, Covid und Kinder

Es ist ein Thema, das Eltern genauso verunsichert wie die PädagogInnen in der Schule und im Kindergarten. Wann muss ein Kind wegen Covid zu Hause bleiben? Wann wird getestet? Und was passiert mit allen anderen Kindern?

Mutter misst bei Kind Fieber

Eltern haben es derzeit nicht leicht. Wenn demnächst die Schnupfenzeit beginnt, stehen sie Coronavirus bedingt vor neuen Herausforderungen. Denn die verwirrende Ampelregelung – in den Schulen gilt eine andere Farbenlehre als im restlichen Bereich des Lebens, so wurde heute früh Wien auf Orange gestellt, die Wiener Schulen verbleiben allerdings bei der Farbe Gelb – sind da keine Hilfe. familiii hat daher einen Blick in die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums für den Umgang mit SARS-CoV-2-Infektionen im Kindes- und Jugendalter gemacht. Anbei eine kleine Zusammenfassung:

Kinder unter 10 Jahren sind keine "Superspreader"

Nach derzeitiger Evidenzlage nehmen Kinder unter 10 Jahren, auch wenn selbst infiziert, keine wesentliche Rolle in der Ausbreitung von SARS-CoV-2 ein. Aufgrund der geringen Rolle als Überträger, dem zumeist asymptomatischen Verlauf und aufgrund der Tatsache, dass eine Infektion mit einem anderen Krankheitserreger um ein Vielfaches wahrscheinlicher ist, müssen Kinder unter 10 Jahren mit leichten Symptomen  (Konjunktivitis, Otitis oder Atemwegssymptome wie akute Rhinitis, Husten oder Pharyngitis, jeweils ohne Fieber) nicht in jedem Fall getestet werden. Infektionen von Kindern, die in Kindergarten oder Schule entdeckt werden, stammen zum Großteil von Erwachsenen aus derFamilie.

Symptome wie leichter Husten oder Schnupfen haben bei Kindern fast immer eine andere Ursache als Covid. Liegt keine erhöhte Temperatur vor, müssen Kinder wegen dieser Symptome auch nicht notwendigerweise zuhause bleiben. Wer sich unsicher ist kann die Hotline 1450 anrufen und sich von den Expert*innen helfen lassen.

Wann werden Kinder getestet?

Bei Vorliegen von COVID-19 typischen Symptomen mit Fieber ohne erkennbare andere Ursache (z. B. anderes, bereits negativ getestetes Kind mit Fieber im Haushalt, Durchfall, Erbrechen Streptokokken-Angina, diagnostizierte Influenza – abgesehen vom Verdacht auf eine Doppelinfektion bei schwerem Verlauf) soll auch bei Kindern unter 10 Jahren ein PCR-Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden. Getestet werden Kinder auch, wenn Kontakt zu einem bereits mit Covid infizierten Patienten besteht oder die Kinder einer Risikogruppe (z.B. chronische Herzerkrankungen, Asthma) angehören.

Verläuft der Test positiv, muss das betroffene Kind  zuhause in Quarantäne. Kontaktpersonen (Lehrer, Eltern und Mitschüler*innen) müssen deswegen nicht automatisch auch in Quarantäne. Erst bei mehreren positiven Tests in einer Klasse oder in einer Gruppe in einem Abstand von weniger als 10 Tagen oder bei einer positiv gesteteten Lehr- oder Betreuungsperson wird die Quarantäne über einen größeren Personenkreis verhängt.

Bei Kindern, die älter als 10 Jahre sind, gelten die gleichen Vorschriften wie für Erwachsene (Quarantäne, Kontaktpersonennachverfolgung).

Vorsicht bei Kindern mit Grunderkrankungen

Bei relevanten Grunderkrankungen ist eine individuelle Risikoeinschätzung in Abstimmung mit dem betreuenden Arzt/der betreuenden Ärztin sinnvoll. Unter Grunderkrankungen werden schwere Erkrankungen wie z. B. erste Monate nach Knochenmarkstransplantation und Organtransplantation, schwere angeborene Immundefekte sowie Kinder unter Chemotherapie und schwere Lungen- sowie Herzerkrankungen verstanden. Prinzipiell ist der Besuch der Bildungseinrichtung möglichst zu gewährleisten. Bei Auftreten von positiven Fällen in der Bildungseinrichtung sind in Rücksprache mit dem behandelnden Arzt/Ärztin bzw. schulmedizinischen Dienst, unter der Berücksichtigung der Kontaktwahrscheinlichkeit, individuelle Lösungen zu suchen.

Kinder aus Haushalten, in denen Personen leben, die Risikogruppen angehören

Unter Befolgung der beschriebenen Schutzmaßnahmen ist der Besuch der Bildungseinrichtung grundsätzlich möglich. Bei Auftreten von positiven Fällen in der Bildungseinrichtung sind in Rücksprache mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin bzw. schulmedizinischen Dienst unter der Berücksichtigung der Kontaktwahrscheinlichkeit individuelle Lösungen zu suchen. Es sind jedenfalls immer vorrangig Lösungen anzustreben, welchen einen fortgesetzten Besuch der Bildungseinrichtung ermöglichen.

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