Politik

„Über den Familienhärtefonds bekommen betroffene Familien im Durchschnitt 1.200,– Euro“

Familienministerin Christine Aschbacher über die zusätzliche Unterstützung, die von der Bundesregierung an von der Coronakrise besonders betroffene Familien geleistet werden.

Der Familienhärtefonds ist mit 30 Millionen Euro dotiert und steht Familien mit Kindern, die durch die Krise Einkommensverluste erlitten haben, zur Verfügung. Wer erhält aus diesem Fonds Unterstützungsleistungen? Wie hoch sind diese?
Aschbacher: Mit dem Familienhärtefonds unterstützen wir Familien mit Kindern, die durch die Krise in eine finanzielle Notsituation geraten sind. Unterstützung bekommen Familien, wenn zumindest ein Elternteil aufgrund der Corona-Krise den Arbeitsplatz verloren hat oder in Kurzarbeit ist. Selbstständige können eine Unterstützung beantragen, wenn sie zum förderfähigen Kreis der EPU aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählen. Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall geprüft und hängt von der Anzahl der Personen im gemeinsamen Haushalt und dem Alter der Kinder ab. Im Durchschnitt bekommen Familien 1200 Euro als Einmalzahlung für drei Monate.

Welche Voraussetzungen sind notwendig, um als Familie Zahlungen aus dem Familienkrisenfonds zu erhalten? Wie hoch sind hier die Leistungen?
Aschbacher: Mit dem Familienkrisenfonds unterstützen wir einkommensschwache Familien mit 100 Euro pro Kind. Das Geld wird ab Mitte Juli automatisch auf die Konten der betroffenen Familien überwiesen. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil mit Stichtag 28. Februar 2020 Arbeitslosengeld oder Notstandhilfe bezogen hat.

Wer hat Anspruch auf den angekündigten Kinderbonus?
Aschbacher: Wir wollen Menschen helfen, die von der Krise besonders betroffen sind, dazu gehören auch Familien. Den Kinderbonus in Höhe von 360 Euro pro Kind bekommen 1,1 Mio. Familien mit insgesamt 1,8 Mio. Kindern. Diese Einmalzahlung für Kinder, die Anspruch auf die Familienbeihilfe haben, wird im September automatisch überwiesen.

„Bis 2021/22 stellt der Bund jedes Jahr 142,4 Mio. Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung.“

Christine Aschbacher
Familienministerin

Wie lange erhalten Familien in Österreich Familienbeihilfe? Hat sich hier durch die Corona-Krise etwas geändert? Wenn ja, welche Änderungen gibt es?
Aschbacher: Grundsätzlich besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Familienbeihilfe. Wer studiert oder eine Berufsausbildung macht, bekommt bis zum 24. Geburtstag (in besonderen Fällen bis 25) Familienbeihilfe. Damit niemand einen Nachteil durch die notwendigen Maßnahmen hat, haben wir ein Toleranzsemester für Studierende eingeführt: Im Zusammenhang mit der Covid-Krise verlängert sich die Anspruchsdauer für die Familienbeihilfe um ein Semester oder Ausbildungsjahr.

In welcher Form und in welcher Höhe unterstützt das Bundesministerium Bundesländer und Gemeinden beim Ausbau von zeitgemäßen Kinderbetreuungseinrichtungen?
Aschbacher: Bis 2021/22 stellt der Bund jedes Jahr 142,5 Mio. Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung. Zusätzlich setzen wir in diesem Sommer wichtige Impulse für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, indem wir im Rahmen des Gemeindepakets 30 Millionen Euro für die Kinderbetreuung reserviert haben. Durch die Unterstützung des Bundes mit der Gemeinde-Milliarde wird der bedarfsgerechte Ausbau der Kinderbetreuung beschleunigt. Ein besonderes Anliegen ist mir in diesem Zusammenhang auch eine Qualitätssicherung von Tageseltern, die eine gute Ergänzung zu elementaren Bildungseinrichtungen sein können.

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