Coronavirus

Diese neuen Corona-Regeln gelten ab Mai

Wegen der guten Entwicklung der Infektionszahlen in Österreich werden die wegen des Coronavirus verordneten Einschränkungen am Mai schrittweise gelockert. Ab 1. Mai gelten folgende neue Corona-Regeln.

Kinder radfahrend mit Mundschutz

Aufgrund der derzeit guten Entwicklung der Infektionszahlen in Österreich wird das öffentliche Leben schrittweise wieder hochgefahren. Die Ausgangsbeschränkungen in der derzeitigen Form laufen mit 30. April ab. Um zu gewährleisten, dass sich die Zahlen nicht in die falsche Richtung entwickeln, hat die Bundesregierung neue Corona-Regeln festgelegt.

Regelungen im öffentlichen Raum

Ab 1. Mai ist zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Meter Abstand einzuhalten. Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal 10 Personen treffen, sofern der Mindestabstand gewährleistet ist. Bei Begräbnissen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 30 Personen. Diese Regelungen gelten bis Ende Juni und werden bis dahin laufend evaluiert.

Neue Regeln in der Gastronomie

Ab 15. Mai können Gastronomiebetriebe bis 23:00 Uhr öffnen. Dabei dürfen maximal 4 Erwachsene zuzüglich ihrer Kinder an einem Tisch gemeinsam sitzen. Zu den anderen Gästen muss ein Mindestabstand von einem Meter gewährleistet sein. Servicepersonal muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen, Gäste müssen diesen am Tisch nicht tragen. Tische sind in der Regel vorab zu reservieren – Gruppenreservierungen für mehrere Tische und Schankbetrieb an der Theke sind nicht erlaubt.

Neue Regelungen im Tourismus

Beherbergungsbetriebe, weitere touristische Betriebe und Sehenswürdigkeiten dürfen ab 29. Mai wieder öffnen. Tierparks dürfen ihre Outdoor-Bereiche ab 15. Mai unter Einhaltung des Mindestabstands öffnen. Für Indoor-Bereiche gilt zusätzlich ein verpflichtender Mund-Nasen-Schutz und die Beschränkung auf mindestens 10 m² Besucherraum pro Person. Schwimmbäder und Freizeitanlagen können auch ab 29. Mai öffnen – detaillierte Auflagen werden zeitgerecht ausgearbeitet.

Neue Regeln im Handel und in der Schule

Die derzeit geltenden Beschränkungen für Geschäfte für 20 m² pro Kunde werden auf 10 m² reduziert – bei Gottesdiensten soll dies auch ermöglicht werden. Weiterbildungsangebote dürfen analog zur Schule ab 29. Mai wieder durchgeführt werden. Dringende, unaufschiebbare Prüfungen und Vorbereitungskurse dürfen ab 4. Mai wieder stattfinden. Schulungen durch das AMS und im Auftrag des AMS können ab 15. Mai durchgeführt werden.

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