Politik

Ab 1.1.2023: Neue Werte für Familienbeihilfe und Co

Mit 1. Jänner 2023 werden Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Familienbonus und weitere Familienleistungen an die Inflation angepasst.Wir haben die neuen Werte für Familien.

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Künftig sollen Familienbeihilfe, Schulstartgeld, Mehrkindzuschlag und der Kinderabsetzbetrag jährlich automatisch an die Inflation angepasst werden. „Dieser Beschluss ist ein Meilenstein, damit wurde eine langjährige Forderung des Katholischen Familienverbandes erfüllt“, freut sich Familienverbandspräsident Alfred Trendl. „In Zeiten hoher Inflation ist die regelmäßige Valorisierung ein wichtiger Schritt, um Familien zu unterstützen“, so der Familienverbandspräsident.

Wo Familien 2023 mehr Geld bekommen

Familienbeihilfe

Alter des Kindes20222023
ab Geburt114 Euro120,60 Euro
ab 3 Jahren121,90 Euro129,00 Euro
ab 10 Jahren141,50 Euro149,70 Euro
ab 19 Jahren165,10 Euro174,70 Euro

Geschwisterstaffel

Bei zwei oder mehr Kindern mit Anspruch auf die Familienbeihilfe wird zusätzlich eine Geschwisterstaffelung pro Kind ausgezahlt.

Anzahl der Kinder20222023
2 Kinder7, 10 Euro7,50
3 Kinder17,40 Euro18,40 Euro
4 Kinder26,50 Euro28 Euro
5 Kinder32 Euro33,90 Euro
6 Kinder35,70 Euro37,80 Euro
7 Kinder52,00 Euro55 Euro

Zuschlag zur Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind

Der Zuschlag zur Familienbeihilfe wird von 155,90 Euro auf 164,90 Euro erhöht. Die letzte der Erhöhung der Familienbeihilfe – es waren 1,9 Prozent – erfolgte vor drei Jahren, im Jahr 2018.

Pauschales Kinderbetreuungsgeld

Das Taggeld von 33,88 Euro wird um 1,97 Euro erhöht und beträgt 35,85 Euro ab 2023. Die Gesamtsumme steigt – wenn beide Elternteile beziehen – von 15.449 Euro auf 16.348 Euro. Es ist die erste Erhöhung seit der Einführung vor 20 Jahren.

Familienzeitbonus

Der Familienzeitbonus wird von 22,60 Euro auf 23,91 Euro/Tag erhöht. Er wurde 2017 eingeführt und gilt für erwerbstätige Väter, die Familienzeit in Anspruch nehmen und ihre Erwerbstätigkeit innerhalb der ersten drei Monate ab der Geburt für einen Monat unterbrechen.

Kinderabsetzbetrag

Der Kinderabsetzbetrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt und beträgt seit 2009 58,40 Euro pro Kind. 2023 wird er auf 61,80 Euro erhöht.

Schulstartgeld

Das Schulstartgeld wird für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren gewährt. Es wurde 2011 eingeführt und beträgt seit der Einführung 100 Euro. 2023 wird es auf 105,80 Euro erhöht.

 

 

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Der Kinderabsetzbetrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt und beträgt seit 2009 58,40 Euro pro Kind. 2023 wird er auf 61,80 Euro erhöht.

Mehrkindzuschlag

Der Mehrkindzuschlag wird auf Antrag für jedes dritte und weitere Kind zusätzlich zur Familienbeihilfe gewährt. Er wurde 2011 von 36 Euro auf 20 Euro pro Kind und Monat gekürzt. 2023 wird der Zuschlag auf 21,20 erhöht.

Alleinverdienerabsetzbetrag

Er wird gewährt, wenn für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezogen und das Einkommens des Partners nicht mehr als 6.312 Euro jährlich (gilt für 2023) beträgt.

Anzahl der Kinder20222023
Ein Kind494 Euro520 Euro
Zwei Kinder669 Euro704 Euro
Jedes weitere Kinde220 Euro232 Euro

Alleinerzieherabsetzbetrag

Als Alleinerzieher/in gilt, wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht verheiratet ist, ohne Partner/in lebt und für mindestens ein Kind mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezieht.

Die Beträge sind ident mit dem Alleinverdienerabsetzbetrag.

Unterhaltsabsetzbetrag

Anspruch haben Eltern, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben und Unterhalt zahlen. Die Beträge sind Monatsbeträge.

Anzahl der Kinder20222023
Für das erste Kind29,20 Euro31 Euro
Für das zweite Kind43,80 Euro47 Euro
Für das dritte und jedes weitere Kind58,40 Euro62 Euro

 

Wertanpassung des Kinderbetreuungsgeldes

Ebenfalls mit 1. Jänner 2023 erhöht wird das Kinderbetreuungsgeld, für den Familienverband ein wichtiges Anliegen: Das pauschale Kinderbetreuungsgeld wurde seit seiner Einführung vor 20 Jahren noch nie wertangepasst. Wäre der Betrag jährlich und regelmäßig wertangepasst worden, müsste er heute statt € 436 schon € 680 pro Monat betragen. „Dass Familienleistungen ab 2023 regelmäßig angepasst werden, wird eine derartige Entwicklung künftig verhindern“, ist Trendl überzeugt.

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In Zeiten hoher Inflation ist die regelmäßige Valorisierung der Familienleistungen ein wichtiger Schritt, um Familien zu unterstützen.

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