Coronavirus

Corona: Neue Quarantäne-Regeln an den Schulen

Nachdem bereits zahlreiche Schulklassen nur wenige Tage nach Schulstart wegen einer Corona-Infektion von Schülern in Quarantäne gehen mussten, werden die Quarantäne-Regeln jetzt gelockert.

School,Child,Makes,Corona,Antibody,Test,With,Rapid,Test,For

Kaum begonnen, war das neue Schuljahr für viele Kinder auch schon wieder vorbei. Wegen einer entdeckten Coronainfektion wurde der Schulbetrieb in über 400 Klassen in ganz Österreich wieder eingestellt und die Schüler*innen in Quarantäne geschickt. Jetzt haben Unterrichts- und Gesundheitsministerium die Quarantäneregeln an den Schulen gelockert, um den Regelunterricht weitestegehend aufrechterhalten zu können.

Freitesten ist schon nach fünf Tagen möglich

Im Infektionsfall kann an Volksschulen bei nur einem Infektionsfall in der Klasse von einer Quarantäne aller Schüler*innen abgesehen werden. Ab der Unterstufe sollen nur mehr direkte Sotznachbarn oder enge Kontaktpersonen (K1) in Quarantäne geschickt werden. Schüler, die als enge Kontaktperson einer infizierten Person gelten (K1), können sich bereits nach fünf statt bisher zehn Tagen nach dem infektiösen Kontakt mittels PCR-Test aus der Quarantäne  freitesten.

Bei den bereits bestehenden Quarantäneregeln an den Volksschulen ändert sich allerdings wenig. Die Entscheidung über die Einstufung von Kindern in einer betroffenen Klasse als Kontaktpersonen mit niedrigem Infektionsrisiko (K2) trifft die Gesundheitsbehörde. Die betroffenen Kinder können weiterhin in die Schule gehen. Sie sollen aber außerhalb der Bildungseinrichtungen ihre sozialen Kontakte einschränken. Wenn mehr Schüler*innen infiziert sind, obliegt es der Gesundheitsbehörde – und nicht der Schulleitung – über eine Quarantäne von Teilen oder der gesamten Klasse zu entscheiden.

Nur direkte Sitznachbarn betroffen

Ab der Unterstufe gilt für die Quarantäne im Infektionsfall die neue Vorgabe, dass grundsätzlich nur die direkten Sitznachbarn links und rechts der/des betroffenen Schüler*in in Quarantäne müssen. Dieser Personenkreis kann etwa bei Musikunterricht oder bei Gruppenarbeiten erweitert werden, da dort mehrere Schüler*innen engeren Kontakt mit der/dem Infizierten hatten. Maßgeblich für die Entscheidung der Gesundheitsbehörden sind laut Bildungsministerium die örtlichen Rahmenbedingungen (vor allem die Belüftung der Klassenzimmer), die Zahl eventuell weiterer infizierter Personen oder die Kenntnis von einem verstärkten Auftreten besonders ansteckender Varianten des Coronavirus. Geimpfte Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren werden übrigens grundsätzlich als K2-Personen eingestuft.

Bildungsminister Heinz Fassmann freute sich in einem Statement gegenüber der APA, „dass es nun eine verbesserte Regelung des Gesundheitsministeriums gibt. Das bedeutet einen vermehrten Präsenzunterricht und eine deutliche Erleichterung für Familien.“

Forum

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Insgesamt 0 Beiträge

Wir setzen Cookies auf dieser Website ein, um Zugriffe darauf zu analysieren, Ihre bevorzugten Einstellungen zu speichern und Ihre Nutzererfahrung zu optimieren. weitere Informationen

The cookie settings on this website are set to "allow cookies" to give you the best browsing experience possible. If you continue to use this website without changing your cookie settings or you click "Accept" below then you are consenting to this.

Close