Die unendliche Geschichte
Konflikte zwischen Eltern und Lehrern sind so alt wie das Schulwesen selbst. Dabei ist klar festgelegt, was Lehrer dürfen und was nicht. Immer hilfreich bei Diskussionen: Emotionen rausnehmen und darüber reden.

Die Herbstzeit ist auch die Zeit der Elternsprechtage. Bei Mamas und Papas in ganz Österreich dürften sie dabei wohl ebenso wenig auf der Liste der zehn beliebtesten Herbst-Aktivitäten stehen wie bei Lehrern. Eine der Hauptgründe: Nicht selten reden beide Parteien aneinander vorbei, Eltern beschweren sich darüber, dass der Nachwuchs zu viele Hausaufgaben oder ungerechte Benotung bei Tests und Schularbeiten bekommt. Die Pädagogen wiederum erklären dann, dass die Schüler den Unterricht stören, keine Hausaufgaben erledigen oder immer zu spät kommen.
Nachfragen und das Gespräch suchen
Es ist ein ewiger Kreislauf, der nicht selten in Konflikten endet: Lehrer, die Schüler fragen, ob Dummheit in der Familie liegt, oder Eltern, die schon mal mit dem Rechtsanwalt in der Schule auftauchen – Vorfälle, die zwar nicht zum Alltag, jedoch auch nicht ins Reich der schulischen Legenden gehören. Dabei ist an sich klar geregelt, welche Pflichten und Rechte Lehrer ebenso wie Eltern haben. Trotz allem kochen die Gemüter regelmäßig hoch. Einer der Hauptgründe ist, dass Eltern der Ansicht sind, dass die Kinder zu schlecht benotet beziehungsweise unfair behandelt werden. Elisabeth Rosenberger, Präsidentin des Bundesverband der Elternvereine an mittleren und höheren Schulen Österreichs, rät in diesem Fall: „Fakten sammeln, die Schularbeit kopieren und sich mit anderen Eltern austauschen, wie der Fehler bei den anderen Schülern gewertet wurde. Man soll auch den Elternverein informieren, den es an jeder Schule gibt. Möglicherweise hat der oder die Vorsitzende Erfahrung mit dem Lehrer, und es ist bereits bekannt, dass er sehr streng benotet oder auf etwas Bestimmtes großen Wert legt.“ Was jedoch in jedem Fall getan werden soll: dass man das Gespräch mit dem Lehrer sucht. Wer Angst hat, dass sein Kind darunter leiden könnte, sollte dies mit dem Elternverein besprechen. Eine Möglichkeit: „Dass der oder die Vorsitzende mit dem Lehrer oder der Lehrerin spricht, quasi als neutrale Person.“

Wie weit Lehrer gehen dürfen
Kein Trinken oder Essen im Unterricht, Toilettenbesuche nur in der Pause, keine kurzen Röcke oder bauchfreie Tops – auch was Lehrer den Schülern vorschreiben dürfen, ist gern diskutiertes Thema bei Elternsprechtagen oder in Eltern-WhatsApp-Gruppen. Elisabeth Rosenberger weist darauf hin, dass grundsätzlich in der Schulordnung geregelt wird, was an der Schule getan oder nicht getan werden soll. So kann der Lehrer alle Dinge aus dem Unterricht verbannen, die diesen stören. Auch kann er das Essen während der Stunde verbieten. Ebenso meistens in der Schulordnung geregelt ist der Umgang mit Smartphones in den Pausen und während des Unterrichts. „Dasselbe gilt auch für die Kleiderordnung, etwa, dass bauchfreie Tops und Jogginghosen nicht gewünscht sind. In der Regel sollten Eltern die Schulordnung mit der Schuleinschreibung bekommen und auch unterschreiben, da sie bis zur Eigenberechtigung beziehungsweise bis zum 18. Lebensjahr die Erziehungsberechtigten der Kinder sind.“

Keine Kollektivstrafen
Ein ebenso heikles Thema: Disziplinarmaßnahmen. Für Lehrer mitunter die einzige Möglichkeiten, um ihren Schülern klarzumachen, dass ein Verhalten nicht in Ordnung ist, für Eltern meistens überzogenes Handeln, das die Kinder nicht verdient haben. Dabei gibt es auch hier klare Regeln: Kollektivstrafen für alle in der Klasse sind ebenso verboten wie verbale Erniedrigungen oder selbstverständlich körperliche Züchtigungen. Elternvereine-Präsidentin Rosenberger erläutert, dass es nicht erlaubt ist, dass die ganze Klasse die Hausordnung abschreiben muss, nur weil einer der Schüler sich danebenbenommen hat. Was hingegen durchaus zulässig ist: dass der Lehrer das Nachbringen versäumter Pflichten einfordert. „Wenn zum Beispiel ein Schüler oder eine Schülerin permanent stört oder die Hausübung nicht mit hat,“ erklärt Elisabeth Rosenberger, „kann der Lehrer bzw. die Lehrerin sagen, dass dieser in der Freistunde da bleibt – aber man muss natürlich vorher die Eltern informieren. Wichtig ist auch, dass in dieser Zeit sinnvolle Dinge wie etwa die Hausübung gemacht werden.“ Ebenfalls ein Thema: die Frage, wie früh vor einer Schularbeit der Stoff bekanntgegeben werden muss. Antwort: Eine Woche zuvor muss dies geschehen. Was jedoch laut der Elternvertreterin nicht reicht: dass man ein Kind einen Aufgabenzettel abfotografieren und in die WhatsApp-Klassengruppe stellen lässt. Es muss nachweislich den Kindern mitgeteilt worden sein. „Auch hier hilft wieder vor allem eines: das Nachfragen bei anderen Eltern.“

Wenn in der Schule nicht alles rund läuft – Tipps zur Konfliktlösung
1. Cool bleiben
Wenn man denkt, das sein Kind der Schule ungerecht behandelt wird, gehen schnell die Emotionen hoch. Doch gerade hier gilt: sich beruhigen und einen klaren Kopf bewahren. In der Aufregung kann man keine klaren Gedanken fassen.
2. Nachfragen
Es kann durchaus vorkommen, dass ein Kind das Verhalten eines Lehrers nicht richtig wahrnimmt oder falsch interpretiert. Deshalb: zuerst beim Kind genau nachfragen und dann mit den Eltern von Klassenkollegen sprechen – manche Probleme lassen sich schon so aus der Welt schaffen .
3. Darüber reden
Unbedingt mit dem Lehrer sprechen – mitunter ist ihm gar nicht bewusst, dass es überhaupt ein Problem gibt. Wenn es hier keine Einsicht gibt, kann man immer noch den Weg in die Direktion wählen. Der Gang zur Bildungsdirektion sollte dann die wirklich letzte Maßnahme sein.
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