Medien

Nicht alles ist erlaubt!

Bilder von Schulkollegen, Selfies und lustige GIFs in sozialen Netzwerken zu posten, gehört mittlerweile zum Alltag – jeder tut es, aber kaum jemand macht sich Gedanken, was rechtlich erlaubt ist.

Soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram oder auch WhatsApp sind voll davon. Die Rede ist von Bildern, die von Usern gepostet werden. Doch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es gilt, Rechte zu beachten, seien es die Urheberrechte von Fotografen, Künstlern und Autoren oder die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen.

Das gilt für Bilder von Superstars ebenso wie für den Schnappschuss vom letzten Schulausflug. „Generell darf ich nur Sachen veröffentlichen, für die ich das Recht besitze. Das heißt, entweder habe ich die Bilder selbst gemacht, oder ich habe die Rechte mit dem Urheber geklärt und die Personen, die auf dem Bild zu sehen sind, um ihr Einverständnis gefragt. Ich darf auch niemanden nachteilig darstellen. Das gilt für Bilder ebenso wie für Videos. Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann ich ein Bild veröffentlichen“, fasst Barbara Buchegger, Pädagogische Leiterin der Plattform Saferinternet.at, die rechtliche Situation zusammen.

Das Recht am eigenen Bild

Was vielleicht verwundert, ist die Tatsache, dass Eltern nicht automatisch über die Persönlichkeitsrechte ihrer Kinder verfügen. Das Recht am eigenen Bild, hat nichts mit dem Alter einer Person zu tun. Das heißt, Eltern dürfen eigentlich Bilder von ihren Kindern ohne deren Einverständnis nicht posten. Das gilt vor allem für Bilder, die das Kind nachteilig zeigen, etwa auf der Toilette sitzend, schlafend oder weinend. Kindern sind solche Darstellungen oft peinlich, und sie möchten nicht, dass andere Menschen diese Bilder sehen und sie vielleicht auslachen. Fotografieren Kinder ihre Freunde und Schulkollegen, reicht es, sie um Erlaubnis für die Veröffentlichung zu fragen. Das Einverständnis der Eltern muss nicht extra eingeholt werden.

Lustig, aber nicht erlaubt

Auch bei GIFs und Memes sind die Rechte meist nicht freigegeben. „Meme-Generatoren, in denen Bilder sind, die schon mehrere 100.000 Mal verwendet wurden, sind in der Regel fast alle Urheberrechtsverletzungen. Ein gutes Beispiel ist Grumpy Cat. Die Besitzerin der Katze hat sehr viele Leute abgemahnt, die widerrechtlich Grumpy-Cat-Bilder verwendet haben“, so Buchegger. Das Gleiche gilt für GIFs. Denn schneidet etwa Jim Carrey lustige Grimassen in einer Filmszene, wurden wahrscheinlich weder er noch die Filmfirma um Erlaubnis für die Verwendung gefragt. Auch Bilder, die man im Internet findet, dürfen nicht einfach verwendet werden, hier gilt das gleiche Prinzip.

ELTERN PIX

Eltern müssen respektieren, wenn ihre Kinder nicht möchten, dass Fotos gepostet werden, auf denen sie zu sehen sind. Das gilt im Besonderen, wenn Kinder nachteilig dargestellt sind.

BILDER AUS DEM INTERNET

Bilder aus dem Internet sind nicht automatisch frei zur Verwendung. Es müssen Urheber- und Persönlichkeitsrechte beachtet werden.

GRUPPENFOTO

Fotografiert man seine Freunde, müssen sie gefragt werden, ob sie einer Veröffentlichung des Bildes auch zustimmen.

SELFIES

Für lustige Selfies mit der Freundin werden oft Grimassen geschnitten. Nicht jeder möchte, dass diese Kunstwerke veröffentlicht werden.

GIFS, MEMES & SPRÜCHE

Bilder, die für GIFs und Memes verwendet werden, wurden meist nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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