Gesundheit

Streitfall Ohrringe

Manche Eltern lassen ihren Töchtern gleich nach der Geburt Ohrlöcher stechen. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um Körperverletzung. Ab welchem Alter sollten Kinder Ohrringe haben dürfen?

Im Süden Europas, vor allem am Balkan, ist es eine Selbstverständlichkeit. Babys können oft noch nicht krabbeln, haben aber bereits Ohrstecker in den Läppchen. In Osteuropa verlassen Mädchen mancherorts gleich die Geburtsstation mit sterilen Fäden im Ohr und bekommen zur Taufe goldene Ohrringe. In Mitteleuropa prallen diesbezüglich Welten und Sichtweisen aufeinander: Über die „Glatzköpfe mit Ohrringen“ (so eine fassungslose Mutter in einer Online-Debatte) reagieren Eltern der „Durchlöcherten“ ihrerseits mit Verwunderung und können selbst nicht verstehen, dass es andere Zeitgenossen überhaupt wert finden, darüber zu reden.

„Natürlich ist es eine gewisse Art von Körperverletzung, vor allem aber extrem stillos“, urteilte der Schriftsteller Martin Amanshauser, selbst Vater von zwei ungepiercten Söhnen, in einer Online-Diskussion. Das mag aufs Erste vor allem geschmäcklerisch wirken. Doch es ist mehr als eine Stilfrage und nicht bloß ein vernachlässigbarer Unterschied kultureller Prägung oder schlicht „anderer Geschmack“ – als ob man ein Baby für Porträtfotos mit Pomp und Rüschen auf Rosenblättern inszeniert oder doch lieber im schlichten Strampler. „Das Durchstechen von Ohrläppchen, um einen Ohrstecker anbringen zu können, stellt zweifellos eine nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit dar und erfüllt damit das Tatbestandsmerkmal der Körperverletzung nach § 83 Strafgesetzbuch“, stellte der renommierte Rechtswissenschaftler und Universitätsprofessor Klaus Schwaighofer von der Universität Innsbruck vor ein paar Jahren in einem Kommentar für die Zeitung „Die Presse“ klar. Damals wurde das Thema erstmals breit in der Öffentlichkeit diskutiert und erläutert, ob sich Ärzte oder Juweliere strafbar machen, wenn sie auf Wunsch des Kindes oder eines Elternteils ein Loch ins Ohr stechen lassen. Endgültig beantwortet wurde diese Frage nicht. Das liegt daran, dass es an Präzedenzfällen fehlt und es bislang diesbezüglich keine Notwendigkeit einer Gerichtsentscheidungen gab. Wo kein Kläger, da kein Richter.Ausgeschlossen werden kann allerdings nicht, dass sich Ohrlochstechende strafbar machen und es in Zukunft auch zu Klagen kommt.

Entspricht einem Piercing: das Stechen eines Ohrlochs

Prinzipiell ist das Stechen eines Ohrlochs eine Form von Piercing. Das Durchstechen von Körperteilen stellt nicht nur einen Eingriff in die körperliche Integrität eines Menschen dar, sondern ist außerdem mit gewissen Risiken verbunden. „Der Eingriff birgt ein gewisses Komplikationsrisiko in sich (Infektionen), auch wenn er mit der Beschneidung eines Knaben gewiss nicht vergleichbar ist“, meint Rechtsprofessor Schwaighofer. Ihm zufolge handle es sich sogar um eine Körperverletzung mit Vorsatz: „Dem Arzt, dem Juwelier, den Eltern kommt es gerade darauf an, dass das Ohrläppchen durchbohrt wird und ohne eine kleine Wunde (und Zufügung von Schmerzen) lässt sich das nicht bewerkstelligen.“ In Deutschland positionierte sich auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) eindeutig: „Ohrlochstechen, Tätowierungen und Piercings bei Minderjährigen sind aus unserer Sicht Körperverletzung.“ Gerade bei Kleinkindern wären Ohrringe ohnehin eher Schmuck für die Eltern.

Kind soll später selbst entscheiden

„Einem Kind, das davon noch keinen Begriff hat, das nicht weiß, was da auf es zukommt, zur Befriedigung eines Bedürfnisses der Eltern unnötige Schmerzen zuzufügen – für mich ist das eine Erschütterung des Urvertrauens durch die Eltern“, meint Lisa Mayr, Mutter einer Tochter im Volksschulalter. „Und ich empfinde es wirklich als verstörend, dass das nicht Common Sense ist und dass es an Bewusstsein für die kindliche Psyche mangelt – und dafür, wo Überbegriffe beginnen.“

„Ich möchte meiner Tochter die Entscheidung später einmal selber überlassen“, sagt A. D., Mutter der 3-jährigen C., „deswegen würde ich ihr niemals in diesem Alter Ohrlöcher stechen lassen, geschweige denn als Baby. Einerseits wegen der Schmerzen oder Komplikationen, die entstehen könnten, andererseits weil das Ohrlochstechen mit der besten Freundin im Jugendlichenalter doch ein tolles Event sein kann.“ Dass auch das eigene Geschmacksempfinden mit für diese bewusste Entscheidung verantwortlich ist, gesteht sich D. selbstkritisch ein: „Vielleicht würde ich aber auch anders darüber denken, wenn mir selbst als Mutter Ohrringe bei Babys und Kleinkindern gefallen würden.“

Rechtlich ist A. D. damit jedenfalls auf der sicheren Seite. Wie sie damit umgehen würde, sollte die Tochter in ein paar Jahren im Volksschulalter auf das Stechen von Ohrlöchern drängen, weiß sie allerdings nicht. Ethisch wird es hier besonders interessant, weil hier das Elternrecht im Sinne des Kindeswohls zu berücksichtigen ist – und es sich beim Stechen von Ohrlöchern eher um keinen schwerwiegenden Eingriff handelt. „Je harmloser ein Eingriff ist, desto eher ist die Einwilligungsfähigkeit von Kindern gegeben“, so Jurist Klaus Schwaighofer. „Für das Ohrläppchenstechen wird man bei Kindern ab dem Schulalter eine ausreichende Einsichtsfähigkeit annehmen können, sodass in diesen Fällen keine zusätzliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters notwendig ist.“

Bei Babys kann das Stechen strafbar sein

Bei jüngeren Kindern seien nur Eingriffe erlaubt, die dem Wohl des Kindes dienen. „Das kann man beim Durchstechen der Ohren freilich im Allgemeinen nur dann annehmen, wenn das Kind den Eingriff selbst wünscht“, so Schwaighofer in seiner Stellungnahme. Das heißt: Wünschen sich Kinder im Vorschulalter aktiv Ohrstecker oder Ohrringe, dann haben einwilligende Eltern und Erziehungsberechtigte nichts zu befürchten. Und ab welchem Alter ist von einem bewussten Wollen auszugehen? „Einen solchen Willen kann das Kind frühestens mit dem Kindergartenalter, eher erst ab vier oder fünf Jahren entfalten“, meint der Innsbrucker Jurist. An Babys könne das Stechen eines Ohrlochs deshalb trotz Zustimmung der Eltern strafbar sein – weil es als Eingriff in die Unversehrtheit nicht dem Kindeswohl dient.

Gefahren beim Ohrlochstechen

– Nickel-Allergie:
Nickelallergien sind weit mehr als nur mühsam, da sich Nickel im Alltag schwer vermeiden lässt und in Türklinken ebenso zum Einsatz kommt wie in Münzen, Scheren, Reißverschlüssen oder chirurgischen Implantaten. Theoretisch dürfen Ohrstecker nur mehr geringste Mengen an Nickel enthalten. Ist ausgelobt, dass ein Schmuckstück an der „Oberfläche nickelfrei“ ist, birgt dessen Oberflächenlackierung die Gefahr, sich aufzulösen. Auch das kann Allergien auslösen.

– Krankheitserreger:
Ohrlochpistolen arbeiten nicht besonders sauber und schädigen das Gewebe. Es heilt erschwert – und beim Schießen der Ohrlöcher besteht die Gefahr, dass Krankheitserreger in die Wunde(n) gelangen. Am sichersten ist das Stechen mit einer sterilisierten Nadel, die nur einmal zum Einsatz kommen darf.

– Verschlucken:
Je kleiner ein Kind, desto größer die Gefahr, dass herausgefallene Kleinteile von Ohrsteckern verschluckt werden. Obacht: Auch Schmuckstücke von Eltern oder größeren Geschwistern können verschluckt werden (und finden sich nur mit Glück in der Windel wieder…)

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