ZWEI ZUHAUSE, EIN KIND: Was beim Doppelresidenzmodell wirklich gilt
Eva Maria Meidl ist Juristin und Podcasterin in Wien. In „familiii“schreibt sie regelmäßig über wichtige Rechtsthemen für Familien. Diesmal geht es um das Thema Scheidungskinder.

Mama oder Papa? Wer ist „mehr“ da? Wer bekommt die Post? Wer zahlt? Wenn Eltern sich trennen, bleiben viele Fragen offen – auch dann, wenn sie sich eigentlich einig sind. Besonders dann, wenn das Kind bei beiden gleich viel Zeit verbringt, also im Doppelresidenzmodell lebt. Klingt nach einer fairen Lösung – doch was bedeutet das rechtlich?
Gleiche Betreuung – aber trotzdem eine Entscheidung?
Viele Familien wünschen sich nach der Trennung eine gleichwertige Aufteilung: eine Woche bei Mama, eine Woche bei Papa. Beide übernehmen Verantwortung, beide gestalten den Alltag mit. In der Praxis funktioniert das oft gut – aber auf dem Papier wird es komplizierter. Denn obwohl das Kind zwei Zuhause hat, verlangt das Gesetz trotzdem eine klare Angabe, wo es „hauptsächlich“ lebt. Warum? Weil viele Behörden – von der Meldebehörde bis zur Finanz – genau das brauchen: eine Adresse, einen Ansprechpartner, eine Zuständigkeit.
Kein Unterhalt, wenn beide gleich viel leisten?
Grundsätzlich gilt: Wer gleich viel betreut, muss nicht zusätzlich bezahlen. Unterhalt soll einen Ausgleich schaffen, wenn einer mehr betreut und der andere weniger. Wenn aber beide Eltern gleich viel Zeit, Energie und Geld in die Betreuung stecken – und das Einkommen vergleichbar ist – entfällt der Geldunterhalt.
Das bedeutet: Das Modell kann nicht nur für das Kind, sondern auch für beide Eltern finanziell fair sein – wenn wirklich gleich viel geleistet wird.

Aber wer gilt dann als „hauptsächlicher Betreuungshaushalt“?
Auch beim Doppelresidenzmodell muss einer der beiden Haushalte als formaler Hauptwohnsitz festgelegt werden. Und zwar nicht, weil ein Elternteil „wichtiger“ ist – sondern weil es gesetzlich notwendig ist, etwa für:
» die Meldung beim Einwohnermeldeamt
» den Bezug von Familien- oder Wohnbeihilfe
» die behördliche Kommunikation (z. B. Schule, Ämter)
Wer diesen Status bekommt, entscheidet sich oft danach, wer diese Aufgaben bisher hauptsächlich übernommen hat – also wer das Kind bei der Gemeinde angemeldet hat, wer Formulare ausgefüllt oder mit Behörden gesprochen hat. Es geht also nicht um Erziehungskompetenz, sondern um praktische Zuständigkeit.
Gleichberechtigt, aber nicht gleich geregelt
Auch wenn sich Eltern zu 100 % gleichberechtigt fühlen – das System braucht einen Anknüpfungspunkt. Das kann frustrierend sein, wenn alles gut läuft, aber dennoch eine Entscheidung getroffen werden muss. Wichtig ist: Diese Entscheidung hebt die gemeinsame Betreuung nicht auf, sondern ist rein organisatorisch. Und sie lässt sich – wenn nötig – auch später ändern.
Fazit
Das Doppelresidenzmodell ist eine moderne und kindzentrierte Lösung für Familien nach einer Trennung – aber es braucht auch gute Absprachen und ein Grundverständnis für rechtliche Rahmenbedingungen. Wer es schafft, gemeinsam zu tragen – organisatorisch, finanziell und emotional – schenkt dem Kind zwei echte Zuhause. Und das ist am Ende das Wichtigste.
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