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Home » Schulstornofonds der Bundesregierung startet
Bildung

Schulstornofonds der Bundesregierung startet

APA OTSVon APA OTSApril 29, 20203 Minuten Lesezeit
© Shutterstock
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Ab sofort können Schulen Anträge beim Schulstornofonds einreichen. Die OeAD-GmbH, die staatliche Agentur für den Bildungssektor, erwartet über 7000 Schulanträge.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat heute das Startsignal für den COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds, kurz Schulstornofonds,  gegeben. Der Fonds ist mit 13 Millionen Euro dotiert. Mit der Umsetzung ist die OeAD-GmbH als staatliche Agentur für den Bildungssektor beauftragt.

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie wurden österreichweit alle Schulveranstaltungen ab dem 11. März 2020 bis zum Schuljahresende 2019/20 abgesagt. Ziel des Schulstornofonds ist die Übernahme der Stornokosten bei mehrtägigen Schulveranstaltungen mit Übernachtung, die nicht kostenfrei storniert oder verschoben werden können. OeAD-Geschäftsführer Jakob Calice: „Wir erwarten über 7000 Anträge von Schulen und werden alles tun, damit die Schulen und Eltern rasch zu ihrem Geld kommen. Dazu haben wir einen Prozess in fünf Schritten aufgesetzt.“

Antragsberechtigt sind alle Schulen nach dem Schulorganisationsgesetz oder land- und forstwirtschaftliche Bundesschulen und die Forstschule des Bundes. Die Schulen erhalten zudem vom OeAD zur Unterstützung juristische Guidelines und Musterbriefvorlagen.

Die Schule tritt dabei als Sammelantragsteller für die Erziehungsberechtigten auf und bestätigt damit, dass die angesuchten Kosten im Rahmen von genehmigten Schulveranstaltungen nach § 3 COVID-19- Schulstornofonds-Gesetz entstanden sind. Ersatzfähig sind beispielsweise Fahrtkosten, Nächtigung, Verpflegung oder Eintritte. Maturareisen oder private Sport- und Sprachreisen sind keine schulbezogenen Veranstaltungen und daher nicht einreichfähig.

  • Der Schulveranstaltungsfonds unterstützt, wenn es zu keiner einvernehmlichen Verschiebung einer mehrtägigen Schulveranstaltung oder einer kostenlosen Stornierung kommt.
  • Kostenersatzfähig sind abgesagte mehrtägige Schulveranstaltungen (mit zumindest einer Übernachtung) im Zeitraum von 11. März 2020 bis 13. September 2020 (Schuljahresende je nach Bundesland), die vom Schulforum oder Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen wurden.
  • Die Schulen oder Erziehungsberechtigten verpflichten sich die Belege über Stornokosten zwei Jahre lang aufzubewahren und auf Aufforderung vorzulegen

Jeder einzelne Antrag wird vom OeAD genau dokumentiert. Calice erklärt: „Die Schulen sind aufgefordert zuerst eine Verschiebung der Veranstaltung oder eine kostenlose Stornierung zu versuchen. Nur wenn dieser Versuch scheitert kann eingereicht werden. Sollte es zu überzogenen Stornokosten der Vertragspartner kommen, werden die Eltern nicht im Stich gelassen und erhalten ihre Kosten retourniert. Für den Fall, dass überschießende Stornokosten verrechnet wurden, werden wir uns gemeinsam mit der Finanzprokuratur eine Vorgangsweise überlegen.“ Calice betont weiters: „Trotz der schwierigen Umstände können wir an die Unternehmen nur appellieren weiter ein fairer und guter Partner der Schulen zu sein. Wichtig ist, auch zukünftig eine tragfähige Basis für eine Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen zu haben. Die gemeinsam erarbeiteten Empfehlungen des Ministeriums sowie des Fachverbandes sind dafür eine gute Basis.“

Orientierung über eine korrekte Vorgangsweise gibt eine Vereinbarung zwischen BMBWF und Fachverband der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich. Diese Vereinbarung sieht vor, dass für Reisen, die vor Ostern stattgefunden hätten keine Stornokosten verrechnet werden sollen, ab dem 14. April maximal 15% und ab Mitte Juni maximal 10% der Buchungskosten je nach AGB. „Am liebsten ist auch uns, wenn Reisen nur verschoben und nicht storniert werden. Nicht in allen Fällen ist dies leider möglich. Mit der nun vorliegenden Empfehlung soll rasch Klarheit geschaffen werden. Reiseveranstaltern und Schulen wird eine Anleitung zur unbürokratischen Abwicklung von Stornierungen gegeben, um danach gemeinsam wieder in die Zukunft blicken zu können“, so der Obmann des Fachverbands Gregor Kadanka.

Für eine schnellere Abwicklung schließt der OeAD derzeit mit großen Reiseveranstaltern, die der Empfehlung des Fachverbands und des BMBWF folgen, Vereinbarungen ab. Schulen haben dann die Möglichkeit in einem Fast-Track-Verfahren beim OeAD die Rückerstattung zu beantragen. Gespräche laufen derzeit mit den Unternehmen SFA Sprach-, Bildungs- und Kulturreisen, H2 Cando, und anderen.

Informationen zum Schulstornofonds:

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