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Home » Stimmt die Abrechnung? – BETIEBSKOSTEN PRÜFEN
Unsere Zukunft

Stimmt die Abrechnung? – BETIEBSKOSTEN PRÜFEN

Helene TumaVon Helene TumaNovember 10, 2022Aktualisiert:April 7, 20262 Minuten Lesezeit
© i-Stock Images
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Hat man den Verdacht, dass die Betriebskostenabrechnung nicht stimmt, sollte man sie überprüfen lassen.

Wer ein Haus oder eine Wohnung mietet, zahlt auch Betriebskosten. Diese setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen. „Im Vollanwendungsbereich des MRG können die Positionen, Wassergebühren, die Rauchfangkehrergebühren, die Kosten für den allgemeinen Strom, die Kosten der angemessenen Feuerversicherung, Haftpflichtversicherung und Leitungswasserversicherung, die Verwaltungskosten, die Hausbetreuungskosten (z.B. Reinigungskosten, Winterdienst), Grundsteuer, Müllabfuhr, Kanalgebühren, Schädlingsbekämpfung, Wartungskosten für Gemeinschaftsanlagen, z.B. Lift, und die Aufwendungen für die Betreuung der Grünanlagen verrechnet werden. Die Kosten werden im Verhältnis der Nutzfläche der einzelnen Wohnungen zur Gesamtnutzfläche des Hauses aufgeteilt“, erklärt Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband Österreichs. Unterwegs am Elfenweg Die Betriebskosten werden anhand einer Rechnung durch den Eigentümer oder durch die Hausverwaltung abgerechnet. Das bedeutet, dass hier einige Daten enthalten sein müssen. Wer seine Abrechnung über die Betriebskosten prüfen möchte, sollte im Vorfeld schauen, welche Daten enthalten sind und natürlich auch, ob diese korrekt sind. Zunächst muss angegeben werden, über welchen Zeitraum die Daten abgerechnet werden. Die Betriebskosten müssen in der Abrechnung komplett aufgeschlüsselt werden. Das bedeutet, dass man im Idealfall eine Liste der Posten hat, die als Betriebskosten aufgelistet werden. Auch ein sogenannter Umlageschlüssel muss hier enthalten sein. Gerade in den Abrechnungen der Nebenkosten kommt es schnell zu Problemen und Fehlern. Wer Fehler in den Abrechnungen bemerkt, sollte auch wissen, an wen er sich wenden kann. „Wenn man den Verdacht hat, dass die Abrechnung nicht stimmt, sollte man bei der Hausverwaltung oder dem Vermieter eine Belegeinsichtnahme durchführen, um die verrechneten Positionen nachvollziehen zu können. Grundsätzlich muss der Mieter nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung am übernächsten Zinstermin die Nachzahlung leisten. Wir raten dem Mieter immer, dies mit dem Hinweis unter Vorbehalt zu tun. Stellt man dann bei der Überprüfung fest, dass Positionen verrechnet wurden, die in den vom Gesetzgeber vorgegebenen Betriebskostenkatalog (Betriebskostenpositionen) keine Deckung finden (unter der Position sonstige, werden gerne Kleinreparaturen verrechnet, die aber in der Betriebskostenabrechnung nicht verrechnet werden dürfen), muss man den Vermieter bzw. die Hausverwaltung auffordern, diese aus der Abrechnung herauszunehmen und dem Mieter anteilig gutzuschreiben“, so Walzl-Sirk. Gerade in Zeiten, in denen das Geld knapp wird, ist es zu empfehlen, die Betriebskosten genau zu kontrollieren. Wenn man der Meinung ist, dass seine Abrechnung über die Nebenkosten nicht in Ordnung ist, der kann die Abrechnung prüfen lassen. Die Mietervereinigung oder der Mieterschutzverein sind besonders erfahren, wenn es darum geht, Abrechnung der Nebenkosten zu überprüfen. Weiter Infos zum Thema Wohnen auf www.familiii.at/wohnen

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Helene Tuma

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