Erziehung

Unterwegs mit zwei Rädern

Von der Wahl des idealen Weges über die korrekte Radausstattung bis zur frühzeitigen Verkehrserziehung – wer mit Kindern im Straßenverkehr Fahrrad fährt, muss einige Punkte beachten, um sicher an sein Ziel zu kommen.

Milde Temperaturen, Sonne und jede Menge Ausflugsmöglichkeiten – Frühlingszeit ist gerade für Familien auch oft Fahrradzeit. Doch nicht immer ist es möglich, ausschließlich auf gesicherten Fahrradwegen, Feldwegen oder Forststraßen zu fahren, denn gerade in Städten lässt sich das Fahren auf Straßen, auf denen sich auch andere Verkehrsteilnehmer befinden, nicht vermeiden. Das ist oftmals nicht nur für die Eltern stressig, weil sie auf Kinder und den Straßenverkehr achten müssen, sondern mitunter auch für die Kleinen. Sie müssen nicht nur ihr Fahrrad fortbewegen, sondern auch zahlreiche visuelle und optische Eindrücke verarbeiten. Kinder lassen sich durch diese Eindrücke teils schnell ablenken und reagieren nicht immer vorhersehbar – all das muss man bedenken, wenn man mit ihnen auf dem Fahrrad unterwegs ist.

Sicherheit vor Weglänge

Ist es nicht möglich, dass man von A nach B durchgängig auf einem sicheren Fahrradweg unterwegs ist, gilt bei der Wahl des Weges: „Man sollte immer den sichersten wählen – auch wenn es nicht der kürzeste ist. Es ist hilfreich, sich vorab die Route anzuschauen und zu überlegen, wie man am sichersten sein Ziel erreichen kann. Wenn möglich, sollte man Routen vermeiden, auf denen hohe Kfz-Geschwindigkeiten erlaubt sind, und solche, bei denen man die Fahrbahn oft queren muss“, erläutert Klaus Robatsch vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV).

Immer den Überblick behalten

Ist kein Fahrradweg vorhanden, dafür ein Radfahrstreifen auf der Fahrbahn, stellt sich für Eltern nicht selten die Frage, ob man sein Kind lieber am Gehweg oder auf der Straße fahren lassen soll. Verkehrssicherheitsexperte Robatsch betont, dass dies davon abhängig sei, wie gut und sicher das Kind sein Fahrrad beherrscht. Wenn man sich dazu entscheidet, mit dem Kind auf der Straße beziehungsweise einem eigenen Radfahrstreifen zu fahren, sollte es immer vor der Begleitperson fahren – damit diese den Überblick behalten kann. Ausnahmen: wenn eine Straße gequert werden oder man den richtigen Weg erst suchen muss. In diesem Fall sollte die Begleitperson vorausfahren.

Gut geschützt mit dem Rad unterwegs. Bis zum zwölften Lebensjahr müssen Kinder in Österreich von einer Aufsichtsperson begleitet werden.

Freiwillige Radfahrprüfung

Generell gilt: Erst ab dem zwölften Lebensjahr dürfen Kinder in Österreich alleine auf der Straße mit dem Fahrrad unterwegs sein – davor müssen sie von einer Aufsichtsperson begleitet werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Dies lässt sich jedoch mit der so genannten Radfahrprüfung ändern, die in der vierten Volksschulklasse auf freiwilliger Basis von den Kindern absolviert werden kann. Wer sie positiv besteht, erhält einen eigenen Radfahrausweis und kann dann bereits ab dem neunten Lebensjahr, sofern schon die vierte Schulstufe besucht wird, ohne Mama und Papa mit dem Fahrrad fahren. Im Rahmen der Prüfung, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht, erwerben Kinder wichtige Kompetenzen für das Fortbewegen im Straßenverkehr und fühlen sich dadurch auch sicherer. Auf die Radfahrprüfung vorbereiten können sich die Jung-Radfahrer in einem der zahlreichen Verkehrsgärten, die es in ganz Österreich gibt. Dabei fahren sie einen Parcours ab und lernen alles über richtiges Verhalten im Straßenverkehr sowie die wichtigsten Verkehrszeichen.

Gut sichtbar sein

Gleich, ob alleine, mit den Eltern, im Kindersitz oder einem Anhänger – Sicherheit ist das oberste Gebot, wenn man mit Kindern auf dem Fahrrad unterwegs ist. Dazu gehören neben einem gut sitzenden – das bedeutet: nicht zu engem, aber auch nicht zu lockerem – Helm auch noch zahlreiche andere Aspekte, wie Klaus Robatsch betont, der im KfV als Bereichsleiter für Forschungsund Wissensmanagement tätig ist: „Wenn Kinder in einem Kindersitz sitzen, ist am wichtigsten, dass sie angeschnallt sind. Hinzu kommt der Helm, der bei allen Varianten wichtig ist, denn in Österreich gilt bis zum zwölften Lebensjahr Helmpflicht. Das Fahrrad muss außerdem bestimmte Sicherheitsvorrichtungen aufweisen. Besonders wichtig ist, dass man aufgrund der Reflektoren am Fahrrad gesehen wird – von vorne, von hinten und von beiden Seiten. Kindern darüber hinaus reflektierende Kleidung anzuziehen, macht durchaus Sinn. So werden sie, vor allem, wenn sie vom Fahrrad absteigen, in der Dämmerung und in der Nacht weit besser gesehen.“

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