Golden Generation

Vorsorgevollmacht wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können

Was ist, wenn mir etwas passiert?

Wer durch einen plötzlichen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selbstständig seine Entscheidungen treffen kann, benötigt vom Gesetz her einen Vertreter. Nicht automatisch sind das die nächsten Angehörigen. Im Ernstfall, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihr Leben selbstbestimmt zu führen und Sie nicht vorsorglich eine Person benannt haben, die Sie vertritt, muss entweder ein sogenannter gerichtlicher Erwachsenenvertreter, vormals Sachwalter, bestellt oder ein gesetzlicher Erwachsenenvertreter bestimmt werden. Ungeachtet dessen, ob Sie verheiratet sind oder Kinder haben. Damit Ihre Angehörigen Sie gesetzlich vertreten dürfen, müssten diese nun bei Gericht einen Antrag auf Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters stellen oder eine gesetzliche Erwachsenenvertretung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registrieren lassen. Es empfiehlt sich daher rechtzeitig die Errichtung einer Vorsorgevollmacht. Mit dieser können Sie bestimmen, wer für Sie Entscheidungen trifft, wenn Sie nicht mehr in der Lage dazu sind. So können Sie sowohl für finanzielle als auch für medizinische Fälle vorsorgen, ebenso für die Vertretung vor Behörden oder Sozialversicherungsträgern. Ein Notar/eine Notarin kann Ihnen dazu unverbindlich Auskunft geben.

Dr. Thomas Tellian, LL.M.

Öffentlicher Notar in 1050 Wien

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