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Home » Großeltern und Enkel: Besteht das Recht auf Kontakt?
Familienzeit

Großeltern und Enkel: Besteht das Recht auf Kontakt?

Eva Maria WagnerVon Eva Maria WagnerJänner 2, 2022Aktualisiert:April 7, 20263 Minuten Lesezeit
© Shutterstock
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Nicht immer verläuft das Familienleben harmonisch. Vor allem nach Trennungen kommt es manchmal vor, dass Eltern den Kontakt der Großeltern zu den Enkelkindern verbieten wollen. Ist das rechtens? 

Familie. Das ist meist mehr als nur Vater, Mutter und Kind. Früher war es üblicher, dass Kinder gemeinsam mit Oma und Opa und vielleicht sogar anderen Verwandten aufgewachsen sind. Und der Spruch: „Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen“, kommt nicht von ungefähr. Auch heutzutage sind dritte Bezugspersonen für Kinder von großem Wert. Vor allem den Großeltern kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Gelingt diese Beziehung, dann profitieren Kinder ein Leben lang davon. Gelingt diese nicht, dann bleibt auf beiden Seiten oft ein großer Schmerz zurück. Es ist eindeutig Sache aller beteiligten Erwachsenen, sich darum zu kümmern, dass Kinder eine Beziehung zu wichtigen Bezugspersonen aufbauen können. Leider kommt es manchmal vor, dass Eltern den Kontakt der Großeltern zu ihren Kindern verbieten wollen. Vor allem nach unschönen Trennungen oder Scheidungen trifft es oft Schwiegereltern, denen von Seiten eines Elternteils der Kontakt zu den Enkelkindern untersagt wird. 

Das sagt das Familienrecht 

Theoretisch können Eltern den Kontakt nicht einfach so verbieten. Denn auch Großeltern haben ein verankertes Recht darauf, den regelmäßigen Kontakt zu den Enkelkindern zu pflegen. Im Falle können sie dieses Recht beim Pflegschaftsgericht verbindlich beantragen. Dieses Umgangsrecht ist natürlich deutlich schwächer ausgeprägt, als jenes der Eltern. Grundsätzlich wird jeder Antrag genau geprüft und im Einzelfall das Kontaktrecht eingeschränkt oder auch untersagt werden. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Beziehung zu den Großeltern den Kindern schaden könnte. Das ist natürlich gegeben, wenn körperliche oder verbale Gewalt im Spiel ist. Aber auch dann, wenn vermutet werden kann, dass die Großeltern die Beziehung der Kinder zu deren Eltern negativ beeinflussen wollen. Zum Beispiel, indem sie einen Elternteil vor dem Kind schlecht machen, Unwahrheiten verbreiten oder die Kinder auf andere Art in einen Loyalitätskonflikt gegenüber den Eltern bringen. Drängt sich andererseits der Verdacht auf, dass Eltern die Beziehung von Oma und Opa zu ihren Kindern aufgrund von persönlichen Animositäten oder aus Gründen der Rache gegenüber dem/der Ex-Partner/in untersagen wollen, dann stehen die Chancen gut, dass das Pflegschaftsgericht im Sinne der Großeltern entscheidet. Vor allem dann, wenn der Kontakt in der Vergangenheit üblich war und aktiv gelebt wurde und die Kinder gerne Zeit mit den Großeltern verbringen. 

Über allem steht das Kindeswohl

Immer dann, wenn Kinder zum Spielball werden, um eigene Interessen durchzusetzen, dient das nicht dem Kindeswohl. Und dieses steht bei allen Entscheidungen im Vordergrund. So wird das Gericht prüfen, aus welchen Motiven heraus Eltern und Großeltern handeln. Im besten Fall lässt sich als Entscheidungsgrundlage restlos klären, ob der Kontakt zum Wohle des Kindes beitragen oder dem Kind schaden würde. 

Mediation als Weg 

Damit es gar nicht so weit kommt, dass rechtliche Schritte eingeleitet werden müssen, wäre die Mediation ein vorzuziehender Weg. Dieser kann begangen werden, bevor sich beide Parteien auf dem Rücken der Kinder gerichtlich streiten. Wenn Eltern und Großeltern bereit sind, sich an einen Tisch zu setzen, dann ist schon viel gewonnen. Mediator Karl Wagner betont im Gespräch mit „familiii“ die Vorteile einer einvernehmlichen Lösung. „Beim Gang zum Gericht wird der Unfrieden meist nicht beigelegt“, so der Konfliktbegleiter. „Man muss bedenken, dass ein vom Richter/von der Richterin gesprochenes Urteil, meist nur einer Seite entgegenkommt. Der bessere Weg wäre es, dass die beiden Parteien im Rahmen einer Mediation einen gemeinsamen Konsens finden.“ Versetzt man sich in die Lage der Kinder, dann wäre dieser Konsens vorbildhaft für ihr weiteres Leben. Man kann Konflikte gemeinsam lösen. Ein gerichtlich ausgestrittener Kontakt hinterlässt immer einen bitteren Beigeschmack. 

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Eva Maria Wagner

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