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Home » „Das Kindeswohl steht über allem“
Familienzeit

„Das Kindeswohl steht über allem“

adminVon adminJänner 3, 2022Aktualisiert:April 7, 20262 Minuten Lesezeit
© Shutterstock
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Mediator Karl Wagner zu Begriffen rund um die Themen Kontaktrecht & Mediation. 

…Kontaktrecht von Großeltern 

Wagner: Großeltern haben grundsätzlich das Recht auf Kontakt mit ihren Enkelkindern. Versucht beispielsweise der Elternteil, dem das Obsorgerecht zugesprochen wurde, den Kontakt zwischen Großeltern und Enkeln zu verhindern, dann können die betroffenen Großeltern vor Gericht den Umgang erwirken. Dies ist allerdings immer ein Ermessensthema. Das Kindeswohl steht dabei über allem. 

…Konfliktlösung 

Wagner: Der Gang zum Bezirksgericht kann für sehr viel Unfrieden sorgen und für alle Beteiligten auf Dauer eine große Belastung darstellen. Mithilfe einer Mediation könnte dieser Schritt verhindert werden. Das Ziel einer Mediation ist ein wechsel-seitiges Einverständnis. Dabei begleitet der Mediator beide Parteien bei der Arbeit an einer einvernehmlichen Lösung im Sinne der Kinder. Er schafft ein Setting, in dem das Ausredenlassen und Zuhören gegeben ist und das damit im besten Fall zum Verständnis auf beiden Seiten beiträgt. 

…Dialogbereitschaft 

Wagner: Meist ist der Ablauf so, dass eine Konfliktpartei der anderen vorschlägt, eine Lösung im Rahmen einer Mediation zu finden. Ehe vor Gericht gegangen wird, stimmt die zweite Partei in der Regel diesem Versuch zu. Der Mediator selbst tritt nur in Ausnahmefällen in Kontakt mit dem Konfliktpartner, denn zentral im Mediationsprozess ist die Allparteilichkeit des Mediators. Dieser ist absolut neutral. Er hilft methodisch dabei gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Niemals aber bewertet oder urteilt er. 

…Vereinbarungen treffen 

Wagner: Ein Ergebnis, das von beiden Konfliktparteien getragen werden kann, wäre der optimale Output. Der Mediator kann dann die Mediationsvereinbarung in einem „Memorandum of Understanding“ schriftlich festhalten. Wird diese Vereinbarung im gelebten Alltag gebrochen, dann kann diese immer noch bei Gericht eingeklagt werden. 

© privat
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