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Home » Schulen sind ab 3. November im Lockdown-Modus
Bildung

Schulen sind ab 3. November im Lockdown-Modus

adminVon adminNovember 2, 20204 Minuten Lesezeit
© Shutterstock
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Aufgrund des dramatischen Anstiegs an Corona-Fällen in den letzen Tagen hat Bildungsminister Heinz Faßmann zusätzliche Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen für alle Schulen gestartet. Sie gelten ab 3.11.

Die bereits am Sonntag, 1. November 2020 bekannt gewordenen Informationen zum Schulbetrieb ab 3. November 2020, wurden nun durch die heutige Pressekonferenz mit Bildungsminister Heinz Faßmann und Infektiologin Petra Apfalter etwas detaillierter erläutert und um einige Infos ergänzt. Beispielsweise gibt es nun nähere Details zur Durchführung von Schularbeiten sowie Infos für Universitäten und die Erwachsenenbildung.

Bildungsminister Heinz Faßmann beantwortete eine Journalistenfrage, welche Ampelfarbe derzeit in Schulen gelte, bei der PK folgendermaßen: „Ich habe diese Farben immer für etwas komisch erachtet, weil wir gesehen haben, dass das reine Gelb nicht ausreichend ist. Man müsste immer neue Farben erfinden. Wenn sie in dieser Diktion bleiben wollen: Ja, sie sind auf orange!“

Der Schulbetrieb wird im Präsenzbetrieb fortgesetzt, jedoch müssen zusätzliche Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen ergriffen werden:

  1. Es finden keine Schulveranstaltungen, wie Exkursionen, Projekttage außerhalb der Schule usw. mehr statt. Ausflüge in den Park oder die Natur sind weiterhin erlaubt.
  2. An die Schulen dürfen keine externen Personen mehr eingeladen werden (Workshops, Lesepaten usw.). Davon ausgenommen sind selbstverständlich Personen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind, wie z. B. Assistenzen für Kinder mit Beeinträchtigungen u. ä.
  3. LehrerInnenkonferenzen finden ausschließlich online statt (keine Besprechungen in Konferenzzimmern).
  4. Den Lehrkräften werden FFP2-Masken zur Verfügung gestellt (bisher nur für Risikogruppe). Wer möchte, kann diese Masken mit höherem Schutz freiwillig im Unterricht tragen. Die Bildungsdirektionen organisieren die Verteilung der entsprechenden Kontingente.
  5. Die Schulleitung kann das Tragen von MNS anordnen – für einzelne Schulstufen (z. B. nur für „größere Kinder“) oder auch einzelne Klassen. Die Maßnahme kann auch zeitlich flexibel gestaltet und am Standort jederzeit der Situation angepasst werden.
  6. Wenn es die Situation erforderlich macht, kann an Pflichtschulen für einen oder mehrere Tage Distance-Learning angeordnet werden. Achtung: nur dann, wenn es mehrere positive COVID-19-Fälle an einer Schule gibt, die Abklärung durch die Gesundheitsbehörde noch offen ist und der Vollbetrieb an der Schule gefährdet wäre. Zustimmung der Bildungsdirektion und des BMBWF erforderlich! Ein Notbetrieb (Betreuung) muss aufrechterhalten werden.

Distance-Learning für alle SchülerInnen der AHS-Oberstufe sowie BMHS ab 3. November bis vorerst 30. November, das bedeutet:

  1. Der jeweilige Stundenplan wird digital über die jeweiligen Lernplattformen abgewickeltund bleibt als Organisationsraster erhalten.
  2. Es gilt auch, neuen Stoff zu vermitteln, aber natürlich mit Maß und Ziel. Die Lehrenden können die Dosis am besten beurteilen.
  3. Die Vermittlung neuen Stoffs über digitale Medien ist ein schwieriges Unterfangen. Daher soll bei Bedarf schulautonom (wenn das Risiko besteht, SchülerInnen zu verlieren) ein Gruppenunterricht in Präsenz stattfinden, in dem Rückfragen gestellt oder Einheiten nochmals wiederholt werden und dem insgesamt die Funktion eines Tutoriums oder einer spezifischen Förderung innewohnt.
    Alternativ dazu können temporär auch größere Gruppen an der Schule sein, wie z.B. für die Abhaltung einer Schularbeit. Dies erfordert, dass a) ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Arbeitsplätzen eingehalten wird, b) von der Schulleitung eine generelle Maskenpflicht für diesen Zeitraum verordnet wird und c) insgesamt nicht mehr als 25 % der SchülerInnen der Sekundarstufe II zu diesem Zeitpunkt am Standort sind.
  4. An BMHS können Werkstätten etc. in Kleingruppen genutzt werden. Der fachpraktische Unterricht, der im Distance-Learning nur schwer durchzuführen ist, kann weiter stattfinden, sofern die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können. Der theoretische Unterricht erfolgt über Distance-Learning, SchülerInnen können aber für die berufspraktische Ausbildung in die Schule geholt und dort unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregelungen unterrichtet werden.
  5. Für einzelne Berufsschul-Lehrgänge findet je nach Lehrgangseinteilung im November ein Großteil der allgemeinbildenden und berufspraktischen Ausbildung statt. Der allgemeinbildende Unterricht ist auf Distance-Learning umzustellen, die berufsfachliche Ausbildung ist nach Möglichkeit zu verschieben oder sie ist – wenn eine Verschiebung nicht möglich ist – ausgedünnt am jeweiligen Berufsschulstandort durchzuführen (maximal ein Viertel der NormalschüleIinnenzahl). Der Internatsbetrieb ist so rasch wie möglich zurückzufahren, die damit verbundenen Lehrgänge sind zeitnah zu beenden.
  6. Der Dienstag, der 3. November, ist ein Übergangstag. Angesichts der prekären Situation wird empfohlen, dass an diesem Übergangstag alle OberstufenschülerInnen in die KV-Stunde kommen (wer nicht kommt, gilt als entschuldigt; wenn es keine KV-Stunde gibt, soll eine eingerichtet werden). Die SchülerInnen finden sich (mit MNS) in der Klasse ein und werden (vom KV) informiert, wie die Phase des Distance-Learning gestaltet wird bzw. wie die Kommunikation erfolgt.
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