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Working Mom: Stillen und Arbeit passen zusammen

Viele Mütter haben Sorge, dass sie abstillen müssen, um wieder arbeiten gehen zu können. Doch auch berufstätige Mütter können problemlos weiterstillen, wenn sie das möchten. Das österreichische Mutterschutzgesetz hält dafür klare Vorgaben bereit.

Milchspendereflex und Bildschirmarbeit, Muttergefühle und stren- ge Deadlines – auch wenn es auf den ersten Blick vielleicht nicht so scheint: Die Anforderungen von Elternschaft und Beruf gehen durchaus zusammen. Weil das Stillen Mutter und Kind aber auf besondere Weise aneinander bindet, hält sich die Ansicht, dass arbeitende Mütter abstillen müssten, dennoch hartnäckig. Dabei haben stillende Mütter schon immer auch gearbeitet
– mit ein wenig Vorbereitung und den richtigen Rahmenbedingungen ist das gut möglich.
Stillberaterin Natalie Groiss hat schon viele Frauen dabei begleitet, ein Gleichgewicht zwischen ihrer Berufstätigkeit und der Rolle als Mutter auszutarieren und sie in ihrem Wunsch weiterzustillen unterstützt. „Zu arbeiten und dennoch weiter zu stillen schließen sich in keiner Weise aus. Das lässt sich sehr gut vereinbaren, wichtig ist nur, dass die Mutter sich darauf konzentriert, was sie wirklich möchte, was zu ihr passt und dann ihren individuellen Weg geht.“

Abpumpen zwischen den Meetings

Wie das im Alltag konkret aussehen kann, hat ebenso viel mit dem Umfeld, wie mit der Art der Beschäftigung zu tun, besonders viel aber mit dem Alter des Babys. Denn: Je jünger das Kind ist, desto abhängiger ist es von Milchmahlzeiten. Gerade in den ersten Lebensmonaten wird sich die Mutter daher auch mit dem Thema Abpumpen beschäftigen. Es ist sinnvoll etwa 14 Tage vor dem Arbeitsbeginn damit anzufangen und einen kleinen Vorrat anzulegen. Groiss: „Abpumpen ist so eine Sache, manchen Müttern fällt es ganz leicht, für andere bedeutet es hingegen Stress. Es gibt aber Bedingungen, die es leichter machen.“ Denn der mütterliche Milchspendereflex basiert auf einem ausgeklügelten System, an dem auch die Hormone Oxytocin und Prolaktin beteiligt sind. „Oxytocin ist ein eher schüchternes Hormon“, erklärt Groiss. „Die Mutter sollte entspannt sein und sich wohlfühlen, damit es optimal wirken kann. Das könnte in einem „Stillkammerl“ am Arbeitsplatz schwierig werden, daher sollte man es sich so gemütlich machen, wie eben möglich. Ab dem Beikostalter – in der Regel im Laufe des zweiten Lebenshalbjahres – gestaltet sich die Situation dann meist schon flexibler. Es können leichter Alternativen angeboten werden, das Kind versteht noch besser, dass es stillen kann, wenn die Mutter da ist und essen, wenn sie es nicht ist. „In den allermeisten Fällen spielt sich das sehr gut ein“, weiß auch Groiss.

Mutterschutz für stillende Frauen

Das österreichische Mutterschutzgesetz hält eine ganze Reihe an Vorgaben bereit, die es der stillenden Frau leichter machen sollen ihrem Beruf nachzugehen. Neben dem Anspruch auf Stillpausen (45 Minuten bei einer Teilzeitbeschäftigung, 90 bei Vollzeitkräften), sowie der Bereitstellung eines Ruhe- und Stillraums betrifft das auch die Art der Tätigkeit. So ist das Heben und Tragen schwerer Lasten, die Verrichtung gefährlicher Arbeiten, aber auch hoher Zeit- und Leistungsdruck verboten. Um das gewährleisten zu können, unterliegen stillende Frauen einer Meldepflicht – wird abgestillt, muss auch das gemeldet werden. Was auf den ersten Blick vielleicht aufwendig und hochbürokratisch wirkt, ist auch für den Arbeitgeber von Vorteil. Groiss: „Gestillte Kinder sind einfach viel seltener krank, das bedeutet automa- tisch auch weniger Pflegeurlaub für die Mutter. Von einem stillfreundli- chen Umfeld profitieren eigentlich alle Beteiligten.“

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