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Home » Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz bei Grundrechtseingriffen
Familienzeit

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz bei Grundrechtseingriffen

Christian NeuholdVon Christian NeuholdMärz 31, 20263 Minuten Lesezeit
© Pixabay
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VertretungsNetz – Bewohnervertretung: Keine Freiheitsbeschränkungen in Kinder- und Jugendeinrichtungen ohne externe Kontrolle. Kritik an geschlossenen WGs.

VertretungsNetz sieht geschlossene Einrichtungen grundsätzlich sehr kritisch, ebenso wie die Volksanwaltschaft. Der Erwachsenenschutzverein verfügt über fast 35 Jahre Expertise in der Überprüfung des Grundrechts auf persönliche Freiheit in Psychiatrie und heimähnlichen Strukturen. Die Erfahrung zeigt stets: Je geschlossener Systeme nach außen sind, desto mehr Gefahr besteht, dass die dort isolierten, vulnerablen Menschen der Institution gegenüber ausgeliefert sind. Das Risiko, psychische oder physische Gewalt zu erleiden, steigt.

Im Rahmen eines Modellprojekts in Wien soll es nun bald eine geschlossene Wohneinrichtung für unmündige straffällig gewordene Kinder und Jugendliche geben. Die rechtliche Grundlage der „Auszeit- WG“ wird derzeit noch ausgearbeitet. Klar ist bereits, dass die Bewohnervertretung auch in dieser Einrichtung Freiheitsbeschränkungen nach dem Heimaufenthaltsgesetz überprüft, denn ein unabhängiger Rechtsschutz und eine externe Kontrolle sind verfassungsrechtlich notwendig.

„Wir befürchten, dass sich gesellschaftliche Ausgrenzung, soziale Defizite und psychische Belastungen bei den Kindern und Jugendlichen durch geschlossene Settings verstärken. In internationalen Studien hat sich außerdem gezeigt, dass solche Einrichtungen für delinquente Kinder und Jugendliche nur eine Art vorgestreckter Haft sind und wenig zur Resozialisierung beitragen“, sagt Grainne Nebois-Zeman, Fachbereichsleiterin Bewohnervertretung bei VertretungsNetz.

Bewohnervertretung prüft einzelfallbezogen

Die Bewohnervertretung überprüft in Österreich seit 2005 Freiheitsbeschränkungen an Menschen mit psychischen oder intellektuellen Beeinträchtigungen in Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen und Krankenhäusern. Seit 2018 gilt das Heimaufenthaltsgesetz auch in Wohneinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in Sonderschulen.

Auch diese Einrichtungen sind seither verpflichtet, freiheitsbeschränkende Maßnahmen unverzüglich an die Bewohnervertretung zu melden. 2024 meldeten Wohneinrichtungen für Kinder und Jugendliche 4.046 Freiheitsbeschränkungen an VertretungsNetz, 1.151 Bewohner:innen waren betroffen.

Die Bewohnervertreter:innen gehen den Meldungen nach und besuchen die betroffenen Kinder und Jugendlichen vor Ort. Sie sprechen mit ihnen sowie dem Personal und sichten die Dokumentation. „ Wenn der Verdacht besteht, dass eine Freiheitsbeschränkung nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht und Grundrechte verletzt werden, stellen wir einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung. Das Gericht entscheidet, ob konkrete Maßnahmen zulässig sind, in der Regel unter Beiziehung von pädagogischen Sachverständigen “, erklärt Nebois-Zeman die Abläufe.

Kinderschutz: Institutionen brauchen unabhängige, externe Kontrolle

„Unsere Erfahrungen zeigen, dass viele Pädagog:innen sehr engagiert sind und das Kindeswohl an die erste Stelle setzen, obwohl sie unter extrem schwierigen Rahmenbedingungen tätig sind. Wir sehen aber auch teils eingriffsintensive freiheitsbeschränkende Maßnahmen: versperrte Zimmertüren, sedierende Medikamente in hohen Dosierungen, Festhalten oder körperliches Fixieren, mitunter durch mehrere Personen oder in Bauchlage über einen langen Zeitraum. Das sind keine pädagogischen oder alterstypischen Maßnahmen, sondern eindeutig Freiheitsbeschränkungen“, so Nebois-Zeman.

Dem Positionspapier von DÖJ (Dachverband österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen) und FICE Austria zu Freiheitsbeschränkungen an Kindern und Jugendlichen kann sich die Bewohnervertretung nicht anschließen, obwohl man die Kritik an geschlossenen Einrichtungen teilt. Denn das Konzept von DÖJ und FICE sieht vor, dass es weder eine Einzelfallvertretung noch gerichtliche Überprüfungen von Freiheitsbeschränkungen an Kindern mehr geben soll.

Nebois-Zeman: „ Das Grundrecht auf persönliche Freiheit gilt auch für Kinder und Jugendliche, es steht ihnen laut Verfassung und Kinderrechtskonvention zu. Wir dürfen hier keine Rückschritte zulassen. “

Über VertretungsNetz

VertretungsNetz ist ein Erwachsenenschutzverein. Wir vertreten, beraten und unterstützen Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung oder psychischer Erkrankung, wenn es um eine Erwachsenenvertretung geht, wenn ihre persönliche Freiheit auf psychiatrischen Stationen oder in Wohn- und Pflegeeinrichtungen eingeschränkt wird. Wir setzen uns für das Recht auf Selbstbestimmung und Bewegungsfreiheit ein.

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Christian Neuhold

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