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Home » RECHTE, PFLICHTEN, MISSVERSTÄNDNISSE: Was Familien beim Mietvertrag wirklich wissen sollten
Familienzeit

RECHTE, PFLICHTEN, MISSVERSTÄNDNISSE: Was Familien beim Mietvertrag wirklich wissen sollten

Malu WinklerVon Malu WinklerOktober 28, 2025Aktualisiert:Feber 23, 20263 Minuten Lesezeit
© Shutterstock
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Eva Maria Meidl ist Juristin und Podcasterin in Wien. In „familiii“schreibt sie regelmäßig über wichtige Rechtsthemen für Familien. Diesmal geht es um das Thema Miete.

Ein neues Zuhause für die Familie – das klingt nach Nestbau, Spielzeugkisten und ganz viel Vorfreude. Doch zwischen Wohnungssuche, Umzug und Familienalltag wird eines oft unterschätzt: der Mietvertrag. Was auf den ersten Blick wie eine Formalität wirkt, birgt oft Unsicherheiten – besonders dann, wenn Kinder mit im Spiel sind. Welche Rechte habe ich als Mieter:in? Welche Pflichten sollte ich ernst nehmen? Und wann ist rechtlicher Beistand wirklich sinnvoll?

Haupt- oder Untermiete?

Der Mietvertrag legt nicht nur die monatlichen Kosten fest, sondern auch, wer wem gegenüber welche Rechte hat. Wer direkt bei der Eigentümerin oder dem Eigentümer mietet, hat einen Hauptmietvertrag. Wird die Wohnung von einer:m bestehenden Mieter:in weitervermietet, handelt es sich um eine Untermiete. Für Familien bedeutet das: Unbedingt klären, ob es sich um eine Haupt- oder Untermiete handelt – denn davon hängt etwa der Kündigungsschutz ab.

Befristet oder unbefristet?

Befristete Mietverträge laufen meist über drei Jahre und enden automatisch, sofern keine Verlängerung vereinbart wird. Unbefristete Verträge bieten mehr Sicherheit, gerade für Familien mit Kindern, da sie nur aus bestimmten Gründen gekündigt werden können. Ein häufiger Irrtum: Auch befristete Verträge können nicht „einfach so“ gekündigt werden – Mieter:innen haben meist erst nach einem Jahr ein ordentliches Kündigungsrecht, unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Rechte der Mieter:innenMieter:innen haben das Recht, die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu übernehmen. Für größere Erhaltungsarbeiten – wie z. B. bei der Heizung oder Feuchtigkeitsschäden – ist der Vermieter verantwortlich. Auch darf die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden. Das Mietrecht schützt Mieter:innen damit stärker, als viele annehmen – besonders, wenn es um den Schutz von Wohnraum für Familien geht.

© Eva-Maria Meidl – Eva-Maria Meidl, LL.B., LL.M. (Juristin)

Typische Missverständnisse

Viele glauben, der:die Vermieter:in könne jederzeit kündigen – das stimmt nicht. Ein Mietverhältnis kann nur unter bestimmten Bedingungen beendet werden, insbesondere bei unbefristeten Verträgen. Auch der Irrglaube, man müsse alles in der Wohnung selbst reparieren, hält sich hartnäckig: Kleinreparaturen können im Vertrag geregelt sein, doch strukturelle Mängel fallen klar in die Verantwortung des Vermieters.

Ein weiterer Klassiker: Die Vorstellung, dass ein mündlicher Vertrag nicht zählt. Tatsächlich kann auch eine mündliche Vereinbarung oder das Einziehen in die Wohnung inklusive Mietzahlung ein gültiges Mietverhältnis begründen. Schriftliche Verträge bieten jedoch mehr Sicherheit – vor allem, wenn es um Rechte und Fristen geht.

Was tun bei Problemen?

Kommt es zu Streitigkeiten – etwa wegen Reparaturen, Mängeln oder Nebenkosten – sollte alles schriftlich dokumentiert werden. Die Arbeiterkammer, der Mieterverein oder auch Rechtsanwält:innen bieten verlässliche Beratung. Besonders Familien, die nicht riskieren wollen, plötzlich ohne Wohnung dazustehen, sollten rechtzeitig handeln und Unterstützung einholen.

Fazit

Ein Mietvertrag sichert mehr als vier Wände – er schützt das Zuhause, das wir für unsere Kinder schaffen. Deshalb lohnt es sich, genau hinzusehen, Fragen zu stellen und die eigenen Rechte zu kennen. Denn wer gut informiert ist, wohnt nicht nur sicherer – sondern auch entspannter.

HINWEIS: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen oder Problemen sollte immer ein:e Rechtsanwalt:anwältin konsultiert werden.

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Malu Winkler

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