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Was ist eine Patientenverfügung?

Seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie werde ich sehr häufig nach der Errichtung einer Patientenverfügung gefragt. Oft besteht jedoch Unklarheit, wie man eine Patientenverfügung errichtet oder welche Wirkungen diese hat. 

In einer Patientenverfügung trifft man selbst Entscheidungen über medizinische Behandlungen für sich selbst und den Fall, dass man solche Entscheidungen im Krisenfall nicht mehr selbst treffen kann. Dabei geht es um existentielle Fragen, wie etwa die Untersagung künstlicher Beatmung, Ernährung oder das Verbot von Wiederbelebungsmaßnahmen. Hat man eine Patientenverfügung wirksam errichtet, ist die Ärztin/der Arzt an die Entscheidungen in der Patientenverfügung gebunden. Ein abweichender Wille von Angehörigen darf nicht beachtet werden. Hervorzuheben ist jedoch: mit einer Patientenverfügung können Behandlungen abgelehnt, nicht jedoch bereits gesetzte Behandlungen beendet werden. 

Da es bei einer Patientenverfügung um existentielle Fragen geht, sind die Anforderungen an das Zustandekommen besonders hoch. Zunächst muss im Rahmen eines Arztgespräches geklärt werden, welche Behandlungen abgelehnt werden. Danach führt der Weg zu einer Notarin/einem Notar, welche/r über die rechtlichen Konsequenzen belehren muss; etwa die achtjährige Gültigkeitsdauer. Danach kann die Patientenverfügung registriert werden. Eine Notarin/ein Notar kann dazu unverbindlich Auskunft geben.

office@notariat-tellian.at

www.notariat-tellian.at

Dr. Thomas Tellian, LL. M.

öffentlicher Notar in 1050 Wien

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