Es beginnt nicht immer mit einem Mord. Oft beginnt es mit Kontrolle: Wer schreibt wem? Warum kommt sie später nach Hause? Mit wem hat sie gesprochen? Dann folgen Beschimpfungen, Drohungen, Schläge. Vielleicht wird das Telefon kontrolliert, das Geld entzogen, der Kontakt zu Freunden und Familie unterbunden. Für Außenstehende kann eine solche Beziehung lange normal wirken. Für die betroffene Frau wird der Alltag zunehmend zu einem System aus Angst und Abhängigkeit.
Die Zahlen der vergangenen Jahre zeigen, wie gefährlich diese Dynamik werden kann. Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) zählt für 2025 16 mutmaßliche Femizide – also Tötungsdelikte an Frauen, die nach der von der Organisation verwendeten Definition im Zusammenhang mit ihrem Geschlecht beziehungsweise patriarchalen Macht- und Rollenverhältnissen stehen. Die Fälle beruhen auf Medienberichten; eine laufende eigene Einsicht in die polizeiliche Kriminalstatistik hat die Organisation nicht.
Auch 2026 reißt die Reihe nicht ab. Mit Stand 4. September 2026 verzeichnet die AÖF 18 mutmaßliche Femizide. Die Zahl ist ein Zwischenstand und kann sich im weiteren Jahresverlauf noch verändern.Die Statistik erzählt allerdings nur das Ende einer Geschichte. Sie sagt wenig über die Monate oder Jahre davor. Über Frauen, die irgendwann beginnen, ihre eigenen Schritte zu planen: eine Tasche bei einer Freundin deponieren, wichtige Dokumente zusammensuchen, Geld zurücklegen, Passwörter ändern. Oder erstmals eine Beratungsstelle anrufen.
Gerade dieser erste Schritt kann entscheidend sein. Und er muss nicht zwangsläufig mit einer Anzeige beginnen.

Die Polizei kann den Täter aus der Wohnung weisen
Bei akuter Gefahr gilt in Österreich: Polizei 133, europaweit 112. Die Polizei kann eine gefährdende Person aus der gemeinsamen Wohnung wegweisen und ein Betretungs- und Annäherungsverbot aussprechen. Es gilt grundsätzlich zwei Wochen; die gefährdende Person darf sich der betroffenen Frau innerhalb eines Radius von 100 Metern nicht nähern. Damit ist außerdem ein vorläufiges Waffenverbot verbunden.
Das kann auch dann wichtig sein, wenn die Frau noch nicht weiß, wie ihr Leben ohne den Partner aussehen soll. Sie muss nicht in diesem Moment bereits eine vollständige Trennungsentscheidung getroffen haben. Zunächst geht es darum, Sicherheit herzustellen.
Für die weitere Planung gibt es die Gewaltschutzzentren. Sie existieren in jedem Bundesland, beraten kostenlos und vertraulich und können auch ohne vorherigen Polizeieinsatz kontaktiert werden. Sie unterstützen unter anderem bei Sicherheitsplanung, Behördenkontakten, rechtlichen Fragen und gerichtlichen Verfahren. Wird ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen, informiert die Polizei das zuständige Zentrum.
Schutz muss nicht bedeuten, allein zu gehen
Eine Trennung von einem gewalttätigen Partner ist häufig kein einzelner Entschluss, sondern ein Prozess. Wo soll die Frau wohnen? Was passiert mit den Kindern? Wie lässt sich der Lebensunterhalt finanzieren? Was geschieht mit Aufenthaltstitel, Arbeit, Wohnung oder gemeinsamen Konten? Was, wenn der Partner sie nach der Trennung verfolgt?
Für solche Fragen gibt es die Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222 555. Sie ist österreichweit rund um die Uhr, kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym erreichbar. Die Beraterinnen helfen bei der Einschätzung der Situation, informieren über rechtliche und soziale Möglichkeiten und vermitteln an Frauenhäuser und regionale Beratungsstellen.
Eine Unterkunft kann dabei der entscheidende Unterschied sein. Österreich verfügt über Frauenhäuser und Schutzunterkünfte, in denen Frauen und ihre Kinder vorübergehend sicher untergebracht werden können. Der AÖF führt eine Übersicht der österreichischen Frauenhäuser.
Wer nicht telefonieren kann oder möchte, kann den HelpChat nutzen. Unter haltdergewalt.at beraten Fachkräfte Frauen und Mädchen anonym, kostenlos und vertraulich – Montag bis Freitag von 18 bis 20 Uhr. Das Angebot umfasst unter anderem psychosoziale Beratung, Informationen zur Rechtslage und die Vermittlung an weitere Schutzeinrichtungen.

Auch das Gericht kann Abstand erzwingen
Der Schutz endet nicht zwingend nach zwei Wochen. Betroffene können beim Bezirksgericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Damit kann dem Gefährder unter anderem verboten werden, die Wohnung oder bestimmte Orte zu betreten, sich der Betroffenen zu nähern oder Kontakt aufzunehmen. Ein solcher Antrag ist grundsätzlich auch ohne vorheriges polizeiliches Betretungs- und Annäherungsverbot möglich.Wer bereits durch ein polizeiliches Betretungs- und Annäherungsverbot geschützt ist, sollte sich rasch beraten lassen: Wird innerhalb der Geltungsdauer ein entsprechender Antrag beim Gericht gestellt, kann der polizeiliche Schutz bis zur gerichtlichen Entscheidung verlängert werden.
Für viele Frauen ist dabei entscheidend, dass sie diese Schrittenicht allein bewältigen müssen. Das Gewaltschutzzentrum kann beim Antrag unterstützen und zu Behörden oder Gericht begleiten.
Wenn Gewalt bereits eine Straftat ist
Der Opfernotruf 0800 112 112 bietet Opfern von Straftaten österreichweit kostenlose Beratung. Er ist werktags von 8 bis 20 Uhr erreichbar und informiert unter anderem über rechtliche Möglichkeiten sowie spezialisierte Opferhilfeeinrichtungen. Betrieben wird das Angebot vom WEISSEN RING im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz.
Und manchmal ist die wichtigste Hilfe zunächst eine andere Person: eine Freundin, Schwester, Nachbarin, Kollegin. Wer Gewalt wahrnimmt, kann die Frauenhelpline auch als Angehörige oder Vertrauensperson anrufen. Hilfe zu organisieren bedeutet nicht, die Entscheidung der Betroffenen zu übernehmen. Es bedeutet, dafür zu sorgen, dass sie überhaupt eine Wahl hat.Die Zahl 18 steht in der AÖF-Statistik für 18 getötete Frauen. Doch hinter jedem Fall stehen Jahre, Monate oder Tage, in denen Gewalt bereits stattgefunden haben kann. Der Moment, in dem eine Frau erstmals Hilfe sucht, liegt deshalb möglicherweise lange vor der Schlagzeile über einen Femizid.

Wichtige Anlaufstellen in Österreich
- Polizei: 133, Euro-Notruf 112 – bei unmittelbarer Gefahr.
NOTRUFNUMMERN: polizei.gv.at/alle/notrufe.html
- Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222 555, rund um die Uhr, kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym.
FRAUENHELPLINE.AT / AÖF: frauenhelpline.at
- Gewaltschutzzentren Österreich: 0800 700 217, kostenlos und vertraulich; Beratung auch ohne Polizeieinsatz.
GEWALTSCHUTZZENTREN ÖSTERREICH: gewaltschutzzentrum.at
- HelpChat: haltdergewalt.at, Montag bis Freitag 18–20 Uhr, anonym und kostenlos.
HELPCHAT – HALT DER GEWALT: haltdergewalt.at
- Opfernotruf: 0800 112 112, werktags 8–20 Uhr, kostenlose Opferhilfe und Vermittlung.
OPFERNOTRUF ÖSTERREICH: opfer-notruf.at
- Frauenhäuser: Schutz und Unterkunft für Frauen und Kinder; Vermittlung über die Frauenhelpline 0800 222 555.
AÖF – FRAUENHÄUSER UND HILFSANGEBOTE: aoef.at
Bei unmittelbarer Gefahr sofort die Polizei kontaktieren: 133 oder 112 wählen.


